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    Faire Anwerbung Pflege Deutschland: Was das Gütezeichen verlangt – und warum TalentSure sich daran hält
    Gesundheitswesen

    Faire Anwerbung Pflege Deutschland: Was das Gütezeichen verlangt – und warum TalentSure sich daran hält

    TalentSure Team
    02/10/2026
    10 Min. Lesezeit

    Das Wichtigste in Kürze: „Faire Anwerbung Pflege Deutschland" ist das staatliche Gütesiegel des Bundesministeriums für Gesundheit für die Anwerbung von Pflegefachpersonen aus Drittstaaten. Es ist Bestandteil eines RAL-Gütezeichens, das die Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e. V. seit 2022 nach unabhängiger Prüfung an Personalvermittlungsagenturen und selbst anwerbende Einrichtungen verleiht [1][2]. Kern: keine Kosten für die Pflegekraft (Employer-Pays-Prinzip), Schriftform, Transparenz über Strukturen, Leistungen und Kosten, keine Anwerbung aus Ländern mit eigenem Pflegekräftemangel [3]. Certif-ID International GmbH, die Betreiberin von TalentSure, ist Mitglied der Gütegemeinschaft und richtet ihre Plattform an deren Anforderungen aus. Dieser Beitrag erklärt, was das Siegel verlangt, wer es bekommt, was es Arbeitgeber kostet – und warum wir uns an die Kriterien halten.

    Stand: September 2026. Orientierung für Arbeitgeber, keine Rechtsberatung.

    Was ist das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland"?

    Das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland" ist ein Gütesiegel des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und damit der Bundesrepublik Deutschland. Es kennzeichnet Anwerbungen von Pflegefachkräften aus Drittstaaten, die hohen ethischen Standards gerecht werden [1]. Die gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland (Artikel 15a des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes vom 11. Juli 2021) [1]. Inhaber des Gütesiegels ist das BMG, Herausgeberin das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) [1].

    Wichtig für die Praxis: Das staatliche Gütesiegel wird nicht direkt verliehen. Es ist Bestandteil eines RAL-Gütezeichens, das die Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e. V. erteilt, wenn die Güte- und Prüfbestimmungen eingehalten werden [1][2]. Ob die Kriterien tatsächlich eingehalten werden, prüfen unabhängige, geschulte Prüferinnen und Prüfer der Prüfgesellschaft Bureau Veritas im Auftrag der Gütegemeinschaft [1]. Die Anforderungen wurden im KDA vom Deutschen Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF) entwickelt, das vom BMG gefördert wurde [3].

    Der aktuelle Anforderungskatalog hat den Stand März 2024; die Anforderungen wurden bereits 2022 und 2023 weiterentwickelt, ein gesetzlich festgelegtes Stellungnahmeverfahren ist vorgesehen [1].

    Die sechs Prinzipien des Gütezeichens

    Die Güte- und Prüfbestimmungen setzen Impulse für Servicequalität, Seriosität, Transparenz und Verlässlichkeit im Gesamtprozess. Sechs Prinzipien sind leitend [3]:

    1. Schriftform – damit jeder Schritt überprüfbar ist.
    2. Unentgeltlichkeit des Vermittlungsprozesses für Pflegefachpersonen.
    3. Angemessenheit des wirtschaftlichen Risikos.
    4. Transparenz bezüglich Strukturen, Leistungen und Kosten.
    5. Nachhaltigkeit und Partizipation.
    6. Gesamtverantwortung – wer das Gütezeichen trägt, ist verpflichtet, die Anforderungen auch in Selbstüberwachung einzuhalten.

    Als Standards liegen dem Katalog unter anderem die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der WHO Global Code of Practice zugrunde [3]. Ausdrücklich gilt: Es wird nicht in Ländern angeworben, die selbst einen Fachkräftemangel in der Pflege haben [3]. In Deutschland ist das über § 38 Beschäftigungsverordnung auch rechtlich abgesichert – die Bundesagentur für Arbeit darf einer Beschäftigung in Gesundheits- und Pflegeberufen nicht zustimmen, wenn die Fachkraft aus einem Staat der WHO-Liste angeworben wurde [5].

    Was das Gütezeichen konkret verlangt

    Der Anforderungskatalog legt einen Schwerpunkt auf umfassende Information zur Erwerbsmigration in die Pflege nach Deutschland und auf Transparenz im Anwerbe- und Vermittlungsprozess [3]. Konkret heißt das:

    • Keine versteckten Kosten. Die Vermittlungskosten müssen komplett vom Arbeitgeber getragen werden – das Employer-Pays-Prinzip [3]. Die Pflegekraft zahlt weder für Vermittlung noch Sprachkurs, Reise oder Übersetzung; so wird verhindert, dass Menschen in Verschuldung und Abhängigkeit geraten [3][6].
    • Umfassende Information zum Arbeitsplatz, damit ein passgenaues Matching erfolgen kann [3].
    • Gütezeichenkonforme Verträge. Zum Zeitpunkt der Erteilung müssen alle laufenden Verträge den Anforderungen entsprechen; alte Verträge müssen bis zu einem benannten Stichtag in die neue Vertragsform überführt werden [7].
    • Ein betriebliches Integrationsmanagement, um Fachpersonal langfristig zu halten. Der „Werkzeugkoffer Willkommenskultur und Integration" des DKF gibt dafür in 15 Anforderungsfeldern Orientierung [3].

    Wer kann das Gütezeichen beantragen – und was kostet es?

    Antragsberechtigt sind zwei Gruppen [7]:

    • Personalserviceagenturen, die im Auftrag von Kunden Pflegefachkräfte aus Drittstaaten anwerben, und
    • Pflege- oder Gesundheitseinrichtungen, die selbstorganisiert – ohne Zwischenschaltung einer Agentur – anwerben.

    Voraussetzung ist ein eigenständiger Sitz in der EU und bereits durchgeführte Vermittlungen [7]. Seit dem 15. Juli 2025 wird das Gütezeichen nur noch vergeben, wenn bei Antragstellung reale Vermittlungen vorliegen; für Anträge nach dem 1. März 2026 müssen mindestens zehn Vermittlungsfälle pro Herkunftsland vorliegen, aus denen die Prüfperson eine Stichprobe zieht [7]. Geprüft wird an tatsächlich abgeschlossenen Verträgen – die Datenschutzregelungen müssen eine Sichtung durch die Prüfperson erlauben [7].

    Die Antragsgebühr für die Erstprüfung beträgt 500 Euro inkl. MwSt. und wird mit der Prüfgebühr verrechnet [7]. Ein Antrag verliert seine Gültigkeit, wenn der Prozess länger als drei Monate dauert [7]. Das Nutzungsrecht ist befristet und wird nach erneuter Prüfung verlängert – in der öffentlichen Liste der Gütegemeinschaft ist zu jedem Träger das Datum der Verleihung und gegebenenfalls der Verlängerung dokumentiert [4].

    Pflicht oder Kür? Warum das Siegel für Arbeitgeber trotzdem zählt

    Eine Pflicht zum Gütesiegel gibt es nicht. Es kann jedoch für Refinanzierungen über Pflegebudgets und in Ausschreibungen zur Voraussetzung gemacht werden [3]. Für Einrichtungen, die eine Vermittlungsagentur beauftragen möchten, bietet das Gütezeichen eine Orientierung, welche Agentur nach den Vorgaben des Siegels handelt [3].

    Die Gütegemeinschaft selbst nennt als Vorteile für Arbeitgeber: Nachhaltigkeit statt Fluktuation – nach ihren Angaben bleiben 90 Prozent der vermittelten Fachkräfte länger als ein Jahr beim ersten Arbeitgeber –, Kosteneffizienz gegenüber Zeitarbeit bei Vakanzkosten von bis zu 70.000 Euro pro unbesetzter Stelle, rechtssichere und auditierte Prozesse sowie Schutz der Pflegekräfte vor Ausbeutung und Verschuldung [1]. Es sind Angaben der Gütegemeinschaft; wer sie für die eigene Einrichtung prüfen will, sollte den Träger nach seinen Bleibequoten fragen.

    Warum TalentSure sich an das Gütezeichen hält

    Certif-ID International GmbH – das Unternehmen hinter TalentSure – ist Mitglied der Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e. V. Die Kriterien des Gütezeichens sind für uns verbindlich, und zwar aus vier Gründen:

    1. Pflegekräfte sollen nicht verschuldet starten. Wer für die eigene Vermittlung zahlt, beginnt seine Arbeit in Abhängigkeit. Das Employer-Pays-Prinzip schützt die Fachkraft – und es schützt die Beschäftigung, denn wer nicht in einer Schuldenfalle sitzt, kann sich auf Ankommen und Anerkennung konzentrieren.
    2. Herkunftsländer dürfen nicht ausbluten. Die Orientierung an der WHO-Liste verhindert, dass wir Gesundheitssysteme schwächen, die selbst zu wenig Pflegepersonal haben.
    3. Arbeitgeber brauchen Sicherheit. Kliniken und Pflegeeinrichtungen stehen mit ihrem Namen für die Anwerbung ein. Klare, schriftlich überprüfbare Standards machen jeden Schritt belastbar – gegenüber Mitarbeitenden, Kostenträgern und der Öffentlichkeit.
    4. Eine Plattform ist nur so fair wie ihre Partner. Die Kriterien des Gütezeichens geben uns einen anerkannten Maßstab, an dem wir jeden Sourcing-Partner messen können.

    Für uns ist das deshalb keine Frage eines Siegels, sondern die Beschreibung dessen, wie die Plattform funktioniert.

    TalentSure ist eine Plattform, kein klassischer Vermittler. Arbeitgeber, geprüfte Sourcing-Partner in den Herkunftsländern, Sprachschulen, Anerkennungs- und Visaprozesse laufen auf einer gemeinsamen Oberfläche zusammen. Das Modell hat eine Konsequenz: Eine Plattform ist nur so vertrauenswürdig wie die Partner, die auf ihr arbeiten. Deshalb werden Sourcing-Partner vor der Freischaltung geprüft – ihre Verträge, ihre Gebührenmodelle gegenüber Kandidaten, ihre Herkunftsländer. Wer gegenüber Pflegekräften Vermittlungsgebühren erhebt oder Rückzahlungsklauseln nutzt, kommt nicht auf die Plattform. Das gilt nicht nur für die Pflege: Dieselben Prüfkriterien wenden wir in allen Branchen an, in denen TalentSure Fachkräfte vermittelt – Pflege, Logistik, Ingenieurwesen und Handwerk.

    Weil viele Beteiligte an einem Prozess arbeiten, konzentriert sich unsere Arbeit auf zwei Dinge: Vertrauen und Transparenz.

    • Daten werden nachverfolgt. Jeder Kandidatenstatus – Sprachniveau, Dokumentenprüfung, Anerkennungsantrag, Visum, Einreise – ist im System dokumentiert und für den Arbeitgeber in Echtzeit einsehbar. Nicht in E-Mail-Ketten, sondern an einem Ort.
    • Verträge werden geprüft. Arbeitsverträge und Partnervereinbarungen werden auf Vereinbarkeit mit dem Employer-Pays-Prinzip und den Gütezeichen-Anforderungen geprüft, bevor sie in den Prozess gehen. Bindungs- oder Rückzahlungsklauseln, die die Freizügigkeit einschränken, lehnen wir ab.
    • Jeder Schritt ist nachvollziehbar. Der gesamte Weg von der Vorauswahl bis zum ersten Arbeitstag ist als Prozess abgebildet. Arbeitgeber sehen, was wann von wem erledigt wurde – und Kandidaten wissen, wo sie stehen.

    Genau diese Nachvollziehbarkeit ist es, die das Gütezeichen mit „Schriftform für die Überprüfbarkeit" und „Transparenz bezüglich Strukturen, Leistungen und Kosten" fordert [3]. Eine Plattform, die jeden Schritt dokumentiert, erfüllt diese Anforderung nicht als Zusatzaufwand, sondern als Nebenprodukt ihrer Arbeitsweise. Mehr zu unserem Partnernetzwerk finden Sie unter Sourcing-Partner; wie der Prozess für Kliniken und Pflegeeinrichtungen aussieht, auf der Seite Pflegekräfte aus dem Ausland einstellen.

    Checkliste: Woran Arbeitgeber faire Anwerbung erkennen

    Ob Sie selbst anwerben oder einen Partner beauftragen – diese Fragen trennen seriöse von problematischen Angeboten:

    1. Wer zahlt? Trägt der Arbeitgeber alle Vermittlungs-, Sprach- und Reisekosten, oder wird die Pflegekraft zur Kasse gebeten [3]?
    2. Gibt es Rückzahlungs- oder Bindungsklauseln im Vertrag mit der Pflegekraft? Das Gütezeichen verlangt die Angemessenheit des wirtschaftlichen Risikos [3].
    3. Aus welchen Ländern wird angeworben? Staaten der WHO-Liste sind nach § 38 BeschV ausgeschlossen [5].
    4. Ist alles schriftlich – Leistungsbeschreibung, Kosten, Zuständigkeiten [3]?
    5. Kann ich den Prozessstand jederzeit einsehen? Transparenz über Strukturen, Leistungen und Kosten ist ein Kernprinzip [3].
    6. Steht der Anbieter auf der Liste der Gütegemeinschaft? Die Liste der geprüften Organisationen ist öffentlich [4].
    7. Gibt es ein Integrationskonzept für die Zeit nach der Einreise [3]?

    Häufige Fragen

    Ist das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland" Pflicht?

    Nein. Eine Pflicht gibt es nicht. Das Siegel kann aber für Refinanzierungen über Pflegebudgets und in Ausschreibungen zur Voraussetzung gemacht werden [3].

    Wer verleiht das Gütezeichen?

    Inhaber des staatlichen Gütesiegels ist das Bundesministerium für Gesundheit, Herausgeberin das Kuratorium Deutsche Altershilfe. Das RAL-Gütezeichen, dessen Bestandteil das Siegel ist, verleiht die Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e. V. nach Prüfung durch Bureau Veritas [1][2].

    Was bedeutet das Employer-Pays-Prinzip?

    Die Vermittlungskosten trägt vollständig der Arbeitgeber. Die Pflegekraft zahlt nichts für Vermittlung, Qualifizierung, Reise oder Übersetzung – so soll verhindert werden, dass sie in Verschuldung und Abhängigkeit gerät [3][6].

    Kann eine Klinik oder ein Pflegeheim das Gütezeichen selbst bekommen?

    Ja, wenn die Einrichtung selbstorganisiert – ohne zwischengeschaltete Agentur – Pflegefachkräfte aus Drittstaaten anwirbt, ihren Sitz in der EU hat und bereits Vermittlungen durchgeführt hat [7].

    Was kostet die Beantragung?

    Die Antragsgebühr für die Erstprüfung beträgt 500 Euro inkl. MwSt. und wird mit der Prüfgebühr verrechnet [7].

    Wie hält es TalentSure mit dem Gütezeichen?

    Certif-ID International GmbH, die Betreiberin von TalentSure, ist Mitglied der Gütegemeinschaft und hält sich an die Kriterien des Gütezeichens: Employer-Pays, Schriftform, Transparenz über Leistungen und Kosten und keine Anwerbung aus Ländern der WHO-Liste.

    Quellen

    1. Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e. V.: „Fragen und Antworten – Häufig gestellte Fragen zum RAL Gütezeichen", https://www.faire-anwerbung-pflege-deutschland.de/haeufige_fragen (abgerufen 12.09.2026)
    2. Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e. V.: „Praxiserfahrungen – Geprüfte Organisationen und Einblicke in den Vergabeprozess", https://www.faire-anwerbung-pflege-deutschland.de/guetezeichen-nutzende (abgerufen 12.09.2026)
    3. Bibliomed Medizinische Verlagsgesellschaft (Hrsg.): E-Book „Ausländische Pflegekräfte | 2026 – Pflege international gestalten", Die Schwester | Der Pfleger / f&w, Melsungen, März 2026, S. 28–29 (Ann-Christin Wedeking, Leiterin der Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft: „Transparent und fair anwerben – Gütesiegel Faire Anwerbung Pflege Deutschland"; Erstveröffentlichung Die Schwester | Der Pfleger 1/2022, überarbeitet Februar 2026)
    4. Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e. V.: „Das Gütezeichen – Die geprüften Organisationen im Überblick" https://www.faire-anwerbung-pflege-deutschland.de/das-gütezeichen (abgerufen 12.09.2026)
    5. § 38 Beschäftigungsverordnung (BeschV), https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/__38.html
    6. Bibliomed Medizinische Verlagsgesellschaft (Hrsg.): E-Book „Ausländische Pflegekräfte | 2026", a. a. O., S. 20–23 (Björn Gruber, GIZ: „Anwerbeprogramm Triple Win – Nachhaltig und fair", zum Employer-Pays-Prinzip)
    7. Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e. V.: „Antrag stellen – So stellen Sie Ihren Antrag auf das Gütezeichen", https://www.faire-anwerbung-pflege-deutschland.de/antrag-stellen (abgerufen 12.09.2026)

    Für Arbeitgeber: Sie möchten Pflegekräfte aus dem Ausland einstellen? Auf unserer Seite für Arbeitgeber erfahren Sie, wie Kliniken und Pflegeeinrichtungen internationale Pflegefachkräfte geprüft, planbar und ohne Gebühren für die Kandidaten gewinnen.

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