
Pflegekräfte aus dem Ausland: Neues Gesetz 2026 (BEEP) – was sich für Einrichtungen ändert
Zum 1. Januar 2026 hat sich für die Pflege in Deutschland grundlegend etwas verändert: Mit dem neuen Pflegegesetz – dem Pflegekompetenzgesetz, das inzwischen als BEEP-Gesetz firmiert – dürfen Pflegefachpersonen erstmals eigenständig heilkundliche Aufgaben übernehmen. Dieser Beitrag erklärt, was das neue Gesetz konkret regelt, was sich für Einrichtungen ändert – und was es für Pflegekräfte aus dem Ausland und die Arbeitgeber bedeutet, die sie einstellen.
Was ist das neue Pflegegesetz 2026?
Wenn aktuell vom „neuen Pflegegesetz" die Rede ist, sind vor allem zwei Reformen gemeint:
Das Pflegekompetenzgesetz – seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Die Bundesregierung hat es in „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege" (kurz BEEP-Gesetz) umbenannt. Der Name ist Programm: Es erweitert die Befugnisse von Pflegefachpersonen und baut gleichzeitig Bürokratie ab.
Das Pflegefachassistenzgesetz – es schafft ab 2027 ein bundeseinheitliches Berufsbild und eine einheitliche Ausbildung in der Pflegeassistenz.
Beide Gesetze verfolgen dasselbe Ziel: den Pflegeberuf attraktiver machen, Kompetenzen besser nutzen und die Versorgung angesichts des demografischen Wandels sichern.
Befugniserweiterung: Was Pflegefachkräfte jetzt eigenständig dürfen
Der Kern des BEEP-Gesetzes: Erstmals dürfen Pflegefachpersonen in Deutschland heilkundliche Tätigkeiten eigenständig ausüben, die bisher ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Das Gesetz definiert dafür drei klar umrissene Bereiche:
Wundversorgung – eigenständige Beurteilung, Behandlung und Dokumentation von Wunden sowie die Verordnung von Wundversorgungsmaterialien und Hilfsmitteln ohne vorherige ärztliche Verschreibung.
Diabetes – eigenständige Blutzuckerkontrolle, Anpassung der Insulindosis und Patientenschulung sowie die Verordnung von Teststreifen und Insulinzubehör.
Demenz – eigenständige Assessments, nicht-medikamentöse Interventionen und Angehörigenberatung sowie die Planung und Durchführung personenzentrierter Versorgungskonzepte.
Voraussetzung ist die entsprechende Qualifikation. Ein bundeseinheitlicher Rahmen legt fest, welche Tätigkeiten Pflegefachpersonen eigenverantwortlich übernehmen dürfen und welche Kompetenzen dafür nachzuweisen sind.
Entbürokratisierung: Weniger Dokumentation, mehr Zeit für Pflege
Der zweite Buchstabe im Namen – die Entbürokratisierung – ist für viele Einrichtungen mindestens ebenso relevant. Die Pflegedokumentation wird auf das notwendige Maß reduziert und stärker auf die Inhalte konzentriert, die für Versorgung, Nachvollziehbarkeit und Prüfung tatsächlich erforderlich sind. Auch Qualitätsprüfungen sollen vereinfacht werden.
Das Ziel: Pflegekräfte sollen weniger Zeit am Schreibtisch und mehr Zeit bei den pflegebedürftigen Menschen verbringen – ein Faktor, der bei der Bindung von Personal eine große Rolle spielt.
Pflegefachassistenzgesetz: einheitliche Ausbildung ab 2027
Ergänzend zum BEEP-Gesetz hat der Bundestag das Pflegefachassistenzgesetz beschlossen. Es ersetzt die bisher rund 27 unterschiedlichen Länderregelungen durch eine bundeseinheitliche, 18-monatige Ausbildung und schafft damit ein klares, eigenständiges Berufsbild der Pflegefachassistenz.
Für Einrichtungen bedeutet das mehr Planbarkeit und bundesweit vergleichbare Qualifikationen – und einen zusätzlichen, klar definierten Einstiegsweg in den Pflegeberuf, der gerade auch für Quereinsteiger und Assistenzkräfte attraktiv ist.
Pflegekräfte aus dem Ausland: Was das neue Gesetz 2026 für die Anwerbung bedeutet
Viele Einrichtungen suchen nach einem „neuen Gesetz für Pflegekräfte aus dem Ausland“. Ein eigenes Anwerbegesetz gibt es 2026 nicht – aber drei Änderungen, die international rekrutierende Arbeitgeber kennen müssen:
1. Das BEEP-Gesetz gilt auch für internationale Pflegekräfte. Die erweiterten Befugnisse knüpfen an die deutsche Berufsanerkennung an, nicht an die Herkunft der Ausbildung. Eine Pflegefachkraft aus Indien, Tunesien oder den Philippinen, deren Anerkennung abgeschlossen ist, kann die neuen heilkundlichen Aufgaben mit der entsprechenden Qualifikation genauso übernehmen wie eine in Deutschland ausgebildete. Für Einrichtungen heißt das: Die Investition in Anerkennung und Sprache zahlt sich stärker aus, weil anerkannte internationale Kräfte im vollen Aufgabenspektrum eingesetzt werden können.
2. Neue Informationspflicht seit dem 1. Januar 2026. Nach § 45c Aufenthaltsgesetz müssen Arbeitgeber neu eingereiste Fachkräfte über Angebote der fairen Integration informieren. Wer Pflegekräfte aus dem Ausland einstellt, sollte diese Information fest in das Onboarding aufnehmen – der Leitfaden zur Integration internationaler Pflegekräfte zeigt, wie.
3. Der Weg nach Deutschland bleibt derselbe – und ist planbar. Berufsanerkennung als Pflegefachkraft, Deutsch auf B2-Niveau und ein Visum nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz sind weiterhin die drei Voraussetzungen. Im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG entscheidet die Anerkennungsstelle innerhalb von zwei Monaten, die Bundesagentur für Arbeit innerhalb einer Woche, und der Visumtermin wird innerhalb von drei Wochen vergeben (Gebühr: 411 €). Wie die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte im Detail abläuft, erklärt der Leitfaden für Arbeitgeber.
Dass dieser Weg funktioniert, zeigen die Zahlen: Laut Statistischem Bundesamt wurden 2025 rund 86.600 ausländische Berufsqualifikationen anerkannt, etwa 32.000 davon in der Pflege. Den kompletten Ablauf mit Kosten und Zeitplan fasst unsere Seite Pflegekräfte aus dem Ausland einstellen zusammen.
Was bedeutet das neue Pflegegesetz für Arbeitgeber und Einrichtungen?
Für Träger, Pflegeheime und ambulante Dienste bringt die Reform sowohl Chancen als auch Umstellungsbedarf mit sich:
Mehr Verantwortung für Pflegefachkräfte – wer erweiterte Befugnisse übertragen bekommt, arbeitet eigenständiger und aufgewerteter. Das macht den Beruf attraktiver und kann die Bindung von Fachkräften verbessern.
Entlastung der ärztlichen Schnittstelle – Abläufe etwa in der Wundversorgung oder beim Diabetesmanagement können schlanker werden, weil nicht mehr für jeden Schritt eine ärztliche Verordnung eingeholt werden muss.
Weniger Bürokratie – reduzierte Dokumentationspflichten schaffen Freiräume, erfordern aber angepasste interne Prozesse und Schulungen.
Neue Anforderungen an Qualifikation – um die neuen Befugnisse zu nutzen, müssen Einrichtungen sicherstellen, dass ihre Pflegefachpersonen die erforderlichen Kompetenzen nachweisen und fortbilden.
Kurz: Das Gesetz stärkt die Rolle der Pflege, verlangt von Einrichtungen aber, ihre Prozesse, Verantwortlichkeiten und Weiterbildungsangebote anzupassen.
Das neue Pflegegesetz löst den Fachkräftemangel nicht allein
So wichtig die Reform ist – sie schafft keine zusätzlichen Pflegekräfte. Erweiterte Befugnisse und weniger Bürokratie machen den Beruf attraktiver und nutzen vorhandene Kompetenzen besser aus. Der grundlegende Personalmangel bleibt jedoch bestehen: Je nach Studie fehlen bis 2035 mehrere Hunderttausend Pflegekräfte.
Für viele Einrichtungen bleibt daher ein Bündel an Maßnahmen entscheidend: Ausbildung stärken, Fachkräfte durch gute Arbeitsbedingungen halten – und offene Stellen gezielt mit qualifizierten Pflegekräften aus dem Ausland besetzen. Gerade die internationale Personalgewinnung gewinnt weiter an Bedeutung, weil der inländische Nachwuchs den Bedarf nicht deckt.
Genau hier setzt TalentSure an: als Plattform, die den Weg qualifizierter internationaler Pflegekräfte nach Deutschland transparent und nachvollziehbar macht – von der Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten über die Anerkennung der Qualifikation bis zur Integration vor Ort. Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und eine strukturierte internationale Rekrutierung greifen dabei ineinander: attraktivere Aufgaben plus verlässliche Personalquellen.
Fazit: Ein wichtiger Schritt – aber nur ein Baustein
Das neue Pflegegesetz 2026 ist eine der bedeutendsten Reformen der letzten Jahre. Mit erweiterten Befugnissen, weniger Bürokratie und einer bundeseinheitlichen Assistenzausbildung wertet es den Pflegeberuf spürbar auf und verbessert die Rahmenbedingungen für Einrichtungen.
Den Fachkräftemangel löst es allein jedoch nicht. Einrichtungen, die die neuen Möglichkeiten nutzen und sie mit einer vorausschauenden Personalstrategie – einschließlich der Gewinnung internationaler Fachkräfte – verbinden, sind am besten aufgestellt, um die Versorgung langfristig zu sichern.
Für Arbeitgeber: Sie möchten Pflegekräfte aus dem Ausland einstellen? Auf unserer Seite für Arbeitgeber erfahren Sie, wie Kliniken und Pflegeeinrichtungen internationale Pflegefachkräfte geprüft, planbar und ohne Gebühren für die Kandidaten gewinnen.