Das neue Pflegegesetz 2026: Was das Pflegekompetenzgesetz (BEEP) für Einrichtungen ändert
    Gesundheitswesen

    Das neue Pflegegesetz 2026: Was das Pflegekompetenzgesetz (BEEP) für Einrichtungen ändert

    TalentSure Team
    21/07/2026
    4 Min. Lesezeit

    Zum 1. Januar 2026 hat sich für die Pflege in Deutschland grundlegend etwas verändert: Mit dem neuen Pflegegesetz – dem Pflegekompetenzgesetz, das inzwischen als BEEP-Gesetz firmiert – dürfen Pflegefachpersonen erstmals eigenständig heilkundliche Aufgaben übernehmen. Dieser Beitrag erklärt, was das neue Gesetz konkret regelt, was sich für Einrichtungen ändert und wie es mit dem Fachkräftemangel zusammenhängt.

    Was ist das neue Pflegegesetz 2026?

    Wenn aktuell vom „neuen Pflegegesetz" die Rede ist, sind vor allem zwei Reformen gemeint:

    Das Pflegekompetenzgesetz – seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Die Bundesregierung hat es in „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege" (kurz BEEP-Gesetz) umbenannt. Der Name ist Programm: Es erweitert die Befugnisse von Pflegefachpersonen und baut gleichzeitig Bürokratie ab.

    Das Pflegefachassistenzgesetz – es schafft ab 2027 ein bundeseinheitliches Berufsbild und eine einheitliche Ausbildung in der Pflegeassistenz.

    Beide Gesetze verfolgen dasselbe Ziel: den Pflegeberuf attraktiver machen, Kompetenzen besser nutzen und die Versorgung angesichts des demografischen Wandels sichern.

    Befugniserweiterung: Was Pflegefachkräfte jetzt eigenständig dürfen

    Der Kern des BEEP-Gesetzes: Erstmals dürfen Pflegefachpersonen in Deutschland heilkundliche Tätigkeiten eigenständig ausüben, die bisher ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Das Gesetz definiert dafür drei klar umrissene Bereiche:

    Wundversorgung – eigenständige Beurteilung, Behandlung und Dokumentation von Wunden sowie die Verordnung von Wundversorgungsmaterialien und Hilfsmitteln ohne vorherige ärztliche Verschreibung.

    Diabetes – eigenständige Blutzuckerkontrolle, Anpassung der Insulindosis und Patientenschulung sowie die Verordnung von Teststreifen und Insulinzubehör.

    Demenz – eigenständige Assessments, nicht-medikamentöse Interventionen und Angehörigenberatung sowie die Planung und Durchführung personenzentrierter Versorgungskonzepte.

    Voraussetzung ist die entsprechende Qualifikation. Ein bundeseinheitlicher Rahmen legt fest, welche Tätigkeiten Pflegefachpersonen eigenverantwortlich übernehmen dürfen und welche Kompetenzen dafür nachzuweisen sind.

    Entbürokratisierung: Weniger Dokumentation, mehr Zeit für Pflege

    Der zweite Buchstabe im Namen – die Entbürokratisierung – ist für viele Einrichtungen mindestens ebenso relevant. Die Pflegedokumentation wird auf das notwendige Maß reduziert und stärker auf die Inhalte konzentriert, die für Versorgung, Nachvollziehbarkeit und Prüfung tatsächlich erforderlich sind. Auch Qualitätsprüfungen sollen vereinfacht werden.

    Das Ziel: Pflegekräfte sollen weniger Zeit am Schreibtisch und mehr Zeit bei den pflegebedürftigen Menschen verbringen – ein Faktor, der bei der Bindung von Personal eine große Rolle spielt.

    Pflegefachassistenzgesetz: einheitliche Ausbildung ab 2027

    Ergänzend zum BEEP-Gesetz hat der Bundestag das Pflegefachassistenzgesetz beschlossen. Es ersetzt die bisher rund 27 unterschiedlichen Länderregelungen durch eine bundeseinheitliche, 18-monatige Ausbildung und schafft damit ein klares, eigenständiges Berufsbild der Pflegefachassistenz.

    Für Einrichtungen bedeutet das mehr Planbarkeit und bundesweit vergleichbare Qualifikationen – und einen zusätzlichen, klar definierten Einstiegsweg in den Pflegeberuf, der gerade auch für Quereinsteiger und Assistenzkräfte attraktiv ist.

    Was bedeutet das neue Pflegegesetz für Arbeitgeber und Einrichtungen?

    Für Träger, Pflegeheime und ambulante Dienste bringt die Reform sowohl Chancen als auch Umstellungsbedarf mit sich:

    Mehr Verantwortung für Pflegefachkräfte – wer erweiterte Befugnisse übertragen bekommt, arbeitet eigenständiger und aufgewerteter. Das macht den Beruf attraktiver und kann die Bindung von Fachkräften verbessern.

    Entlastung der ärztlichen Schnittstelle – Abläufe etwa in der Wundversorgung oder beim Diabetesmanagement können schlanker werden, weil nicht mehr für jeden Schritt eine ärztliche Verordnung eingeholt werden muss.

    Weniger Bürokratie – reduzierte Dokumentationspflichten schaffen Freiräume, erfordern aber angepasste interne Prozesse und Schulungen.

    Neue Anforderungen an Qualifikation – um die neuen Befugnisse zu nutzen, müssen Einrichtungen sicherstellen, dass ihre Pflegefachpersonen die erforderlichen Kompetenzen nachweisen und fortbilden.

    Kurz: Das Gesetz stärkt die Rolle der Pflege, verlangt von Einrichtungen aber, ihre Prozesse, Verantwortlichkeiten und Weiterbildungsangebote anzupassen.

    Das neue Pflegegesetz löst den Fachkräftemangel nicht allein

    So wichtig die Reform ist – sie schafft keine zusätzlichen Pflegekräfte. Erweiterte Befugnisse und weniger Bürokratie machen den Beruf attraktiver und nutzen vorhandene Kompetenzen besser aus. Der grundlegende Personalmangel bleibt jedoch bestehen: Je nach Studie fehlen bis 2035 mehrere Hunderttausend Pflegekräfte.

    Für viele Einrichtungen bleibt daher ein Bündel an Maßnahmen entscheidend: Ausbildung stärken, Fachkräfte durch gute Arbeitsbedingungen halten – und offene Stellen gezielt mit qualifizierten Pflegekräften aus dem Ausland besetzen. Gerade die internationale Personalgewinnung gewinnt weiter an Bedeutung, weil der inländische Nachwuchs den Bedarf nicht deckt.

    Genau hier setzt TalentSure an: als Plattform, die den Weg qualifizierter internationaler Pflegekräfte nach Deutschland transparent und nachvollziehbar macht – von der Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten über die Anerkennung der Qualifikation bis zur Integration vor Ort. Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und eine strukturierte internationale Rekrutierung greifen dabei ineinander: attraktivere Aufgaben plus verlässliche Personalquellen.

    Fazit: Ein wichtiger Schritt – aber nur ein Baustein

    Das neue Pflegegesetz 2026 ist eine der bedeutendsten Reformen der letzten Jahre. Mit erweiterten Befugnissen, weniger Bürokratie und einer bundeseinheitlichen Assistenzausbildung wertet es den Pflegeberuf spürbar auf und verbessert die Rahmenbedingungen für Einrichtungen.

    Den Fachkräftemangel löst es allein jedoch nicht. Einrichtungen, die die neuen Möglichkeiten nutzen und sie mit einer vorausschauenden Personalstrategie – einschließlich der Gewinnung internationaler Fachkräfte – verbinden, sind am besten aufgestellt, um die Versorgung langfristig zu sichern.

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