Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Certif-ID International GmbH für das Produkt TalentSure

Letzte Aktualisierung: 01.07.2025

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR „TALENTSURE" – EIN GLOBALER DATENVERARBEITER IM BEREICH PERSONALBESCHAFFUNG

Mit erweiterter DSGVO-Konformität, Schwerpunkt auf der Rolle als Datenverarbeiter und optionalen Kooperationen mit anderen Aggregatoren

Letzte Aktualisierung: 01.07.2025

Version: 2.0

Firmenadresse: Certif-ID International GmbH Scheffelstraße 58a 50935 Köln

Kontaktdaten: datenschutz@certif-id.com https://www.certif-id.com

1. EINLEITUNG

1.1 Geltungsbereich und Zweck

Willkommen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von TalentSure („die Plattform", „der Aggregator" oder „wir/uns") – einem globalen Aggregator, der in erster Linie als Datenverarbeiter fungiert und grenzüberschreitende Rekrutierungsbemühungen im Auftrag von Sourcing-Partnern und Arbeitgebern (beide in der Regel Datenverantwortliche) koordiniert. In einigen Fällen kann TalentSure mit anderen Aggregatoren zusammenarbeiten, die ähnliche oder teilweise ähnliche Aggregatorfunktionen erfüllen, um sicherzustellen, dass die Funktionen mit den geltenden Datenschutzbestimmungen im Einklang stehen.

Diese AGB klären, wie TalentSure („die Plattform" und „der Aggregator") arbeitet, und listen Verantwortlichkeiten, Haftungsausschlüsse und rechtliche Überlegungen auf, um eine sichere und vertrauenswürdige Umgebung zu schaffen. Wir heben den mehrstufigen Ansatz hervor, der bei der grenzüberschreitenden Personalbeschaffung verwendet wird (ohne proprietäre interne Arbeitsabläufe an irrelevante Parteien weiterzugeben), und halten uns an Standards für Vertraulichkeit, Rechtskonformität und erweiterte DSGVO-Verpflichtungen. Sie erkennen an, dass für bestimmte Aspekte der Dienste zusätzliche Richtlinien (z. B. Datenschutzrichtlinie, Datenverarbeitungsvereinbarung oder spezifische Rahmenanforderungen) gelten können. Im Falle von Widersprüchen haben diese speziellen Dokumente in der Regel Vorrang vor diesen Bedingungen, mit Ausnahme der hier enthaltenen wesentlichen Haftungsausschlüsse oder Nutzungsklauseln.

1.2 Die Rolle von TalentSure als Datenverarbeiter

Im Gegensatz zu typischen Personalvermittlungsagenturen, die als Datenverantwortliche auftreten können, verarbeitet TalentSure („der Aggregator") personenbezogene Daten in erster Linie auf Anweisung der relevanten Sourcing-Partner oder Arbeitgeber. Diese Partner oder Arbeitgeber legen fest, „warum" und „wie" die Daten der Kandidaten verwendet werden; TalentSure stellt die Plattforminfrastruktur, die Integration mit Unterauftragsverarbeitern (z. B. Übersetzungsagenturen, Anerkennungsstellen) und konsistente Konformitätsprüfungen bereit. Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kandidaten über die Umgebung von TalentSure erfolgt stets gemäß den Anweisungen und Haftungsbeschränkungen des kontrollierenden Sourcing-Partners oder Arbeitgebers.

1.3 Zusätzliche/andere Aggregatoren – Kontext des Ökosystems

Der globale Personalbeschaffungsbereich ist riesig. Manchmal verfeinern mehrere Aggregatoren gemeinsam bestimmte Schritte: beispielsweise ein spezialisierter Aggregator für Sprachfortbildungen oder ein lokaler Aggregator, der eine Brücke zu Behörden schlägt. In diesen AGB kann der Begriff „Aggregator" auf diese externen Aggregatorrollen ausgeweitet werden. TalentSure bleibt jedoch ein neutraler Plattform-Datenverarbeiter, der sich auf Synergien konzentriert, anstatt spezialisierte Aggregatoraufgaben zu überschatten oder zu duplizieren.

1.4 Aufbau dieser Bedingungen

  • Die Abschnitte 1 bis 4 enthalten konzeptionelle Grundlagen, Definitionen, Akzeptanzregeln und Grenzen der Plattformnutzung.
  • Die Abschnitte 5–6 beschreiben die Rolle der einzelnen Beteiligten, von den Beschaffungspartnern bis hin zu den Interaktionen zwischen mehreren Aggregatoren, sowie einen generischen mehrphasigen Ansatz.
  • Abschnitt 7 befasst sich mit der Einhaltung der DSGVO aus Sicht eines Datenverarbeiters.
  • Die Abschnitte 8 bis 12 befassen sich mit Vertraulichkeit, geistigem Eigentum, Haftungsausschlüssen und Haftung.
  • Die Abschnitte 13 bis 19 enthalten abschließende Bestimmungen zu Kündigung, Änderungen, Streitbeilegung und Bestätigung.

Diese Struktur sorgt für Klarheit für alle Nutzer der TalentSure-Umgebung. Diese AGB vereinheitlichen standardmäßige vertragliche Haftungsausschlüsse mit regulatorischen Verpflichtungen und stellen sicher, dass jeder Nutzer die auf den Aggregator beschränkte Rolle versteht, die wir übernehmen.

2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

2.1 „TalentSure" (Datenverarbeiter)

Bezieht sich auf die Plattform oder Aggregator-Umgebung, die einem Unternehmen gehört oder von diesem betrieben wird, das auf die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den Anweisungen von Sourcing-Partnern oder Arbeitgebern spezialisiert ist. Die Hauptaufgabe von TalentSure besteht darin, Synergien bei grenzüberschreitenden Rekrutierungsaufgaben zu fördern: von der Aktualisierung von Sprachdokumentationen über die Erstellung potenzieller Auswahllisten bis hin zur Weiterverarbeitung durch Dritte. TalentSure entscheidet nicht einseitig über die endgültigen Verwendungszwecke der Daten, sondern richtet sich nach den Vorgaben des Datenverarbeiters.

2.2 „Andere Aggregatoren" (Datenverarbeiter)

In einigen Fällen können zusätzliche aggregatorähnliche Plattformen dem Ökosystem beitreten. Diese können bestimmte Phasen des Bewerberprozesses teilen, weiterleiten oder gemeinsam verwalten. Jeder Aggregator ist entweder ein Auftragsverarbeiter oder ein Unterauftragsverarbeiter, je nach Vereinbarung mit dem kontrollierenden Sourcing-Partner oder Arbeitgeber.

2.3 „Sourcing-Partner" (Datenverantwortlicher)

Eine Organisation mit Sitz im oder in der Nähe des Heimatlandes des Bewerbers, die Talente rekrutiert, überprüft und TalentSure Anweisungen zum Umgang mit Bewerberdaten erteilt. Sie sammelt wichtige Dokumente, koordiniert die Einhaltung lokaler Vorschriften oder hält Schulungen ab. Der Sourcing-Partner erteilt TalentSure in der Regel Anweisungen zur Aufbewahrung, Archivierung oder Löschung relevanter Daten. Sourcing-Partner sind in erster Linie für das Hochladen und Verwalten aller Kandidatenprofile innerhalb der TalentSure-Umgebung verantwortlich. Dazu gehört auch die Sicherstellung der Gültigkeit, Richtigkeit und Rechtsgrundlage der übermittelten personenbezogenen Daten. TalentSure überprüft oder korrigiert Datenattribute nicht eigenständig, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich angeordnet.

2.4 „Arbeitgeber" (Datenverantwortlicher)

Das einstellende Unternehmen, das dem Bewerber ein endgültiges Stellenangebot und einen Vertrag unterbreitet. Der Arbeitgeber weist TalentSure hinsichtlich der Verwendung der Daten aus der Stellenausschreibung an. Sobald die personenbezogenen Daten des Bewerbers in das System des Arbeitgebers integriert sind, ist der Arbeitgeber der Datenverantwortliche für diese Verwendung. TalentSure hält sich an die Anweisungen des Arbeitgebers hinsichtlich der Datenverwendung oder der Anfragen der betroffenen Personen.

2.5 „Bewerber" (betroffene Person)

Eine Person, die grenzüberschreitende Beschäftigungsmöglichkeiten sucht. Sie stellt personenbezogene Daten, vom Lebenslauf bis zu Ausweisdokumenten, auf Anweisung und unter Anleitung des Sourcing-Partners oder Arbeitgebers zur Verfügung. TalentSure verarbeitet die Daten lediglich gemäß den erhaltenen Anweisungen. Ein Bewerber kann auch seine Rechte gemäß der DSGVO (oder ähnliche Datenschutzrechte) geltend machen über den jeweiligen Sourcing-Partner/Arbeitgeber geltend machen, der seine Daten kontrolliert.

2.6 „Programm"

Ein Begriff, der die immaterielle Vereinbarung beschreibt, die einen Kandidaten von der ersten Interesse bis zur endgültigen Beschäftigung über Grenzen hinweg begleitet. Ein Programm kann mehrere Schritte umfassen, wie z. B. Sprachunterricht, offizielle Anerkennung, Terminierung von Vorstellungsgesprächen und Integration nach der Ankunft. TalentSure („der Aggregator") unterstützt diese Aufgaben im Einklang mit seiner Rolle als Datenverarbeiter.

2.7 „Allgemeine Phasen"

Bezieht sich auf einen umfassenden, mehrstufigen Ansatz bei der grenzüberschreitenden Personalbeschaffung, von der Vorauswahl bis zur endgültigen Ankunft vor Ort. Wir gehen in den AGB nicht auf interne oder proprietäre Arbeitsabläufe ein. Diese AGB beziehen sich nur auf allgemeine Schrittkategorien (Vorauswahl, Anerkennung, Vorstellungsgespräch, Umzug usw.).

2.8 „Dienstleistungen"

Alle Aggregator-Dienstleistungen oder -Module, die Kandidaten-Daten gemäß den Anweisungen des Sourcing-Partners oder Arbeitgebers speichern, verarbeiten oder übermitteln, einschließlich Brücken-Unterauftragsverarbeiter wie Übersetzungsagenturen oder die Erleichterung von Stellenausschreibungen mit entsprechenden Haftungsausschlüssen.

2.9 „SureMatch"

Eine KI-gestützte Funktion, die große Sprachmodelle (LLM) nutzt, um die Zuordnung von Kandidaten zu Arbeitgebern anhand von Fähigkeiten, Erfahrung und Anforderungen zu unterstützen.

3. ANNAHME DER AGB

3.1 Zustimmung und Rechtsverbindlichkeit

Durch die Nutzung der Umgebung von TalentSure – sei es zur Veröffentlichung von Stellenangeboten, zur Übermittlung von Bewerberdaten oder zur Verfolgung des Bewerbungsfortschritts – akzeptieren Sourcing-Partner, Arbeitgeber oder Bewerber diese AGB. Wenn lokale Gesetze oder interne Richtlinien im Widerspruch zu einem Teil dieser AGB stehen, muss der Nutzer die Nutzung einstellen oder eine alternative Vereinbarung aushandeln. Nach einer entsprechenden Mitteilung kann sich kein Beteiligter auf Unkenntnis berufen.

3.2 Änderungen und zusätzliche Bedingungen

TalentSure kann diese AGB aktualisieren oder überarbeiten, um sie an geänderte Datenschutzbestimmungen, neue Synergien mit Aggregatoren oder Nutzer-Feedback anzupassen. Wesentliche Änderungen bedürfen in der Regel einer Benachrichtigung (z. B. per E-Mail oder Pop-up). Die fortgesetzte Nutzung nach einer solchen Benachrichtigung gilt als Zustimmung. Der Sourcing-Partner oder Arbeitgeber kann ergänzende Dokumente (Datenverarbeitungsvereinbarung oder „DPA") vorschlagen, um die Rollen und Verantwortlichkeiten zu klären. Bei Unstimmigkeiten hat die DPA in rein datenverarbeitenden Kontexten in der Regel Vorrang vor diesen AGB, die im Übrigen jedoch weiterhin gelten.

3.3 Rolle von gemeinsam Verantwortlichen oder separaten Verantwortlichen

Bei einigen Kooperationen (z. B. wenn ein Arbeitgeber und ein spezialisierter Aggregator Kandidaten-Daten für ein Pilot-Schulungsprojekt austauschen) können sie zu „gemeinsamen Verantwortlichen" werden oder jeweils separate Verantwortliche bleiben. TalentSure bleibt Datenverarbeiter, es sei denn, die Vereinbarung sieht ausdrücklich einen teilweisen Status als gemeinsamer Verantwortlicher für bestimmte Aufgaben vor.

3.4 Offenlegung des Datenverarbeiters außerhalb des Arbeitsablaufs

Das private System oder der Code von TalentSure sind urheberrechtlich geschützt. Diese AGB geben keine detaillierten Informationen über den Arbeitsablauf oder die interne Logik preis. Stattdessen halten wir uns an einen allgemeinen Rahmen, den der Sourcing-Partner, Arbeitgeber oder Aggregator uns zur Umsetzung vorgibt.

4. ZUGRIFF AUF DIE PLATTFORM/DEN DIENST

4.1 Registrierungsanforderungen

  • Sourcing-Partner: Sie müssen nachweisen, dass sie in ihrem Heimatland zur Vertretung von Bewerbern berechtigt sind. Außerdem bestätigen sie, dass sie bereit sind, TalentSure Anweisungen zur Datennutzung zu erteilen.
  • Arbeitgeber: Müssen überprüfbare Geschäftsreferenzen vorlegen und die einschlägigen Arbeitsgesetze einhalten.
  • Kandidaten: Müssen volljährig sein oder den lokalen Ausnahmeregelungen für Auszubildende entsprechen. Indem sie einem Sourcing-Partner die Weitergabe personenbezogener Daten an TalentSure gestatten, akzeptieren sie stillschweigend die grundlegenden Haftungsausschlüsse, wonach der Sourcing-Partner die kontrollierende Stelle für die Datennutzung ist.

4.2 Nutzungsbeschränkungen und Sicherheit

Alle Nutzer (Sourcing-Partner, Arbeitgeber oder andere Aggregatoren) verpflichten sich, die Plattform nicht für bösartige Inhalte, subversive Handlungen oder Versuche, Systeme zu hacken, zu nutzen. TalentSure investiert in Sicherheitsmaßnahmen, kann jedoch keine absolute Immunität gegen externe Eingriffe garantieren. Bei verdächtigen Aktivitäten kann TalentSure in Zusammenarbeit mit den zuständigen Kontrollstellen Konten sperren oder untersuchen.

4.3 Kommunikationsfluss zwischen Aggregatoren

Wenn ein anderer Aggregator an einem Programm mitwirkt, klärt jeder Aggregator seine Rolle als Datenverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter. TalentSure stellt sicher, dass keine widersprüchlichen Anweisungen die Rechte der betroffenen Personen oder die Möglichkeit der Kandidaten, den Prozess fortzusetzen, beeinträchtigen. Sollten widersprüchliche Anweisungen zwischen mehreren Verantwortlichen auftreten, haftet TalentSure nicht für Verwirrungen oder Verzögerungen, die sich aus solchen Widersprüchen ergeben.

5. ROLLEN UND VERANTWORTLICHKEITEN

5.1 TalentSure („die Plattform") als Datenverarbeiter

5.1.1 Neutrale Datenverarbeitung bei grenzüberschreitender Personalbeschaffung

TalentSure fungiert als Brückenplattform. Es entscheidet nicht einseitig über die Verwendung von Bewerberdaten oder den Umfang der Weiterverarbeitung. Stattdessen setzt es die Anweisungen der Sourcing-Partner/Arbeitgeber um und bietet digitale Infrastruktur, optionale Kontakte zu Unterauftragsverarbeitern (wie anerkannte Übersetzungsagenturen) und Compliance-Prüfungen.

5.1.2 Datenzugriff streng nach den Anweisungen des Verantwortlichen

TalentSure erhebt personenbezogene Daten von Bewerbern nur, wenn diese von den zuständigen kontrollierenden Stellen bereitgestellt oder genehmigt wurden. Wenn ein Sourcing-Partner beispielsweise angibt: „Speichern Sie den Lebenslauf von Herrn X für 12 Monate", befolgt TalentSure diese Anweisung, sofern sie nicht im Widerspruch zu übergeordneten gesetzlichen Verpflichtungen steht (wie dem erfolgreichen Antrag einer betroffenen Person auf Löschung oder zwingenden lokalen Aufbewahrungsvorschriften).

5.1.3 Datensicherheit und technische Maßnahmen

TalentSure investiert in Verschlüsselung (im Ruhezustand und während der Übertragung), rollenbasierte Zugriffskontrollen, serverseitige Protokollierung, Intrusion Detection und andere bewährte Verfahren. Als Datenverarbeiter stehen wir Sourcing-Partnern oder Arbeitgebern für datenbezogene Anfragen oder Validierungen (z. B. Überprüfung eines ganzzahligen Passfeldes usw.) jederzeit zur Verfügung.

5.1.4 Mögliche Zusammenarbeit mit weiteren Aggregatoren

Wenn ein alternativer Aggregator denselben Kandidaten für parallele Prozesse engagiert, tauscht TalentSure personenbezogene Daten nur auf ausdrückliche Anweisung des kontrollierenden Sourcing-Partners oder Arbeitgebers aus. TalentSure lehnt jede Haftung ab, wenn diese Anweisungen des Aggregators zu Doppelungen oder Verwirrung führen, sofern TalentSure die erforderliche Sorgfalt walten ließ, um einen direkten Datenmissbrauch zu vermeiden.

5.2 Talentsure-Aggregator und andere Aggregatoren („der Aggregator")

5.2.1 Mögliche Einrichtung mehrerer Aggregatoren

Bei einigen groß angelegten grenzüberschreitenden Programmen kann ein spezialisierter Aggregator für die lokale Lizenzierung (Aggregator für den Gesundheitssektor) und TalentSure („der Aggregator") für die Synergie bei der Datenverarbeitung hinzugezogen werden. Jeder Aggregator erhält Anweisungen vom kontrollierenden Partner oder hat möglicherweise eine in einer DPA festgelegte Vereinbarung mit einem Unterauftragsverarbeiter.

5.2.2 Gemeinsame oder sich überschneidende Datenverarbeitung

Sollten sich Datensätze überschneiden – beispielsweise die Sprachkenntnisse desselben Bewerbers –, können mehrere Aggregatoren teilweise Kopien speichern. Bewerbern wird empfohlen, zu verfolgen, welcher Aggregator welche Daten speichert. TalentSure stellt sicher, dass TalentSure (als Auftragsverarbeiter) auf Anfrage eines Bewerbers an den kontrollierenden Sourcing-Partner unverzüglich die Löschung oder Anonymisierung der Daten vornimmt.

5.2.3 Vertretung von Unternehmen („der Sourcing-Partner" und/oder „der Arbeitgeber")

Wenn Mitarbeiter oder Administratoren des Aggregators im Namen einer realen oder potenziellen juristischen Person ein Profil für einen Sourcing-Partner oder Arbeitgeber erstellen, ist der Aggregator vollständig für die Überprüfung der Echtheit und Konformität dieser juristischen Person verantwortlich.

5.2.4 Haftung und falsche Angaben

Wenn der Aggregator-Nutzer eine fiktive, nicht verifizierte oder nicht autorisierte Organisation erstellt, lehnt TalentSure jegliche Haftung für solche Falschdarstellungen ab. Der Aggregator-Nutzer, der die Erstellung vorgenommen oder angeordnet hat, ist allein verantwortlich für alle daraus resultierenden Schäden oder rechtlichen Konsequenzen.

5.2.5 Validierungsprozesse

Aggregatoren sind verpflichtet, ihre Sorgfaltspflicht zu erfüllen und die offizielle Registrierung, die Unternehmensidentifikationsnummern oder alle relevanten rechtlichen Dokumente des Unternehmens zu überprüfen, bevor sie dieses in der Aggregator-Umgebung vertreten. Sollte sich herausstellen, dass ein Sourcing-Partner oder ein Arbeitgeber ungültig oder betrügerisch ist, behält sich TalentSure („die Plattform") das Recht vor, dieses Unternehmen zu sperren oder aus der Umgebung zu entfernen.

5.2.6 Klausel/Bedingung zur Identitätsfälschung

Wenn Mitarbeiter des Aggregators in der Aggregator-Umgebung „als diese" (als Arbeitgeber oder Sourcing-Partner) auftreten, müssen sie dies mit ausdrücklicher Genehmigung der tatsächlichen Unternehmenseinheit („der Aggregator") tun. Der Nutzer des Aggregators ist dafür verantwortlich, diese Vertretung gegenüber allen betroffenen Datenpersonen oder externen Parteien zu klären oder abzulehnen. Talentsure („die Plattform") kann nicht aufgrund falscher Angaben über die oben genannte Unternehmenseinheit haftbar gemacht werden.

5.3 Sourcing-Partner (Datenverantwortliche)

5.3.1 Ethische Datenerhebung & Kontrollpunkte

Sourcing-Partner erheben Kandidatendaten, stellen sicher, dass diese die grundlegenden Stellen- oder Sprachvoraussetzungen erfüllen, und erteilen TalentSure entsprechende Weisungen zur Speicherung oder Übermittlung. Sie müssen gewährleisten, dass eine rechtmäßige Grundlage (Einwilligung oder lokale rechtliche Vorgaben) für die Übermittlung der Kandidatendaten an TalentSure vorliegt. Der Verantwortliche ist für die Rechtsgrundlage, Transparenz, Fairness und die menschliche Aufsicht bei der Nutzung von SureMatch verantwortlich, einschließlich der Einhaltung von Artikel 22 DSGVO, soweit anwendbar.

5.3.2 Erteilung von Anweisungen an TalentSure

Sourcing-Partner können TalentSure auffordern, Bewerberdaten an potenzielle Arbeitgeber oder andere Aggregator-Unterauftragsverarbeiter weiterzugeben. Sie legen auch die Dauer der Datenspeicherung fest. Bei widersprüchlichen Anweisungen (z. B. wenn der Arbeitgeber eine unbefristete Speicherung wünscht, während der Sourcing-Partner die Löschung verlangt) folgt TalentSure der kontrollierenden Stelle, die die endgültige Datenhoheit hat.

5.3.3 Gewährleistung der Datengenauigkeit

Sourcing-Partner müssen sorgfältig überprüfen, ob die Dokumente der Kandidaten – Lebenslauf, Bildungsnachweise, Ausweise, Zertifikate – echt sind und auf einer gültigen Rechtsgrundlage erhoben wurden. TalentSure ist nicht für forensische Überprüfungen verantwortlich. Wenn Daten als gefälscht erkannt werden, ist der Sourcing-Partner für die Folgen verantwortlich.

5.3.4 Kommunikation mit Kandidaten und lokale Unterstützung

Sourcing-Partner halten die Kandidaten über den Fortschritt, lokale Schulungen oder erforderliche Aktualisierungen von Dokumenten auf dem Laufenden. Sourcing-Partner bleiben der wichtigste lokale Ansprechpartner für Klärungen vor der Abreise und übernehmen die Offline-Schritte zur Legalisierung von Dokumenten oder zur Planung anerkannter Sprachtests.

5.3.5 Zustimmung des Kandidaten

Sourcing-Partner bestätigen, dass jeder Kandidat alle gesetzlich erforderlichen Einwilligungen erteilt hat oder über eine alternative rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung und Änderung dieser Daten verfügt. Dies umfasst die Zustimmung des Kandidaten zu den Bedingungen des Sourcing-Partners oder Arbeitgebers für das Hochladen von Daten auf TalentSure.

5.4 Arbeitgeber (Datenverantwortliche)

5.4.1 Echte Stellenangebote, keine Ausbeutung

Arbeitgeber müssen über eine legitime Stelle verfügen. Sobald sie TalentSure mit der Verarbeitung oder Weiterleitung von personenbezogenen Daten von Bewerbern zur Stellenbewertung beauftragen, werden sie zum Verantwortlichen für diese Datenverwendung. Arbeitgeber, die falsche Stellenanzeigen veröffentlichen oder keine arbeitsrechtlichen Arbeitsbedingungen anbieten, können sofort gesperrt werden.

5.4.2 Anweisungen an TalentSure zur Datenverarbeitung

Arbeitgeber können Jobkriterien, Qualifikationslisten oder zusätzliche Auswahlkriterien festlegen. TalentSure setzt diese Richtlinien zur Datennutzung um, wobei stets der Grundsatz gilt, dass der Arbeitgeber der Endverantwortliche für diese Daten bleibt. Arbeitgeber bearbeiten auch Anfragen von betroffenen Personen, wenn diese Daten berichtigen oder aus dem Bereich des Arbeitgebers löschen möchten.

5.4.3 Integration nach der Ankunft

Obwohl dies nicht streng genommen Teil der Datenverarbeitung ist, erleichtern Arbeitgeber in der Regel die Orientierung oder die Unterbringung. Sie bleiben die Partei, mit der der Bewerber ein Vertragsverhältnis eingeht. Wenn ein Arbeitgeber eine zusätzliche Hintergrundüberprüfung oder einen speziellen Test verlangt, muss er die Rechtmäßigkeit sicherstellen. TalentSure haftet nicht, wenn die lokalen Arbeitsbehörden die Vorgehensweise des Arbeitgebers in Frage stellen.

5.4.4 Transparenz hinsichtlich Gehalt und Arbeitsbedingungen

Arbeitgeber müssen die Gehaltsdetails unter Berücksichtigung des lokalen Mindestlohns oder der Branchenstandards festlegen und Arbeitszeiten, Probezeiten oder Schichtpläne klar darlegen. TalentSure bleibt als reiner Datenverarbeiter neutral, empfiehlt jedoch Klarheit, um Verwirrung bei den Bewerbern und deren Abwanderung zu vermeiden.

5.4.5 SureMatch

Der Verantwortliche ist für die Rechtsgrundlage, Transparenz, Fairness sowie die menschliche Aufsicht bei der Nutzung von SureMatch verantwortlich, einschließlich der Einhaltung von Artikel 22 DSGVO, soweit anwendbar.

5.5 Bewerber (betroffene Personen)

5.5.1 Bereitstellung authentischer Daten

Bewerber bestätigen, dass die Materialien, die sie an Sourcing-Partner oder Arbeitgeber weitergeben, korrekt sind. Die Einreichung falscher Dokumente kann zur sofortigen Beendigung führen. TalentSure ist nicht für die Überprüfung oder Gewährleistung der Echtheit verantwortlich, kann jedoch die kontrollierende Stelle informieren, wenn verdächtige Muster auftreten.

5.5.2 Teilnahme am Programm, Sprachkenntnisse und sonstige Anforderungen

Die meisten grenzüberschreitenden Stellen erfordern Sprachkenntnisse oder spezielle Fähigkeiten. Der Bewerber ist für die regelmäßige Teilnahme an Schulungen verantwortlich.

5.5.3 Recht auf Datenschutz im Kontext von Multi-Aggregatoren

Bewerber können Anfragen gemäß der DSGVO oder lokalen Datenschutzbestimmungen an den Sourcing-Partner oder Arbeitgeber richten, der ihre Daten kontrolliert. TalentSure wird als Datenverarbeiter die Anfrage bearbeiten, sobald wir von der kontrollierenden Stelle dazu aufgefordert werden. Wenn ein Bewerber versucht, TalentSure direkt zu kontaktieren, leiten wir die Anfrage an den zuständigen Verantwortlichen weiter, um die Anweisungen zu bestätigen.

6. ALLGEMEINES MEHRPHASIGES RECRUITMENT-PROGRAMM

6.1 Vorauswahl

Die Kandidaten werden von den Sourcing-Partnern bewertet, die die Mindestanforderungen an Ausbildung und Erfahrung überprüfen. TalentSure („die Plattform" und/oder „der Aggregator") kann das Ergebnis der Vorauswahl auf Wunsch der Sourcing-Partner in einem einfachen „Status"-Wert protokollieren, legt jedoch keine Logik für das Bestehen oder Nichtbestehen fest.

6.2 Sprachunterricht (mehrere Stufen)

Je nachdem, ob die Rolle es erfordert, organisiert oder überwacht der Sourcing-Partner die Kurse. TalentSure („die Plattform") aktualisiert oder erfasst die Fortschrittsdaten ausschließlich auf Anweisung: Der Sourcing-Partner könnte beispielsweise sagen: „Markieren Sie John als B1-abgeschlossen." Ein anderer Aggregator könnte sich um spezielles medizinisches Deutsch für Krankenschwestern kümmern.

6.3 Überprüfung von Zeugnissen und Anerkennungen

Reglementierte Berufe erfordern eine offizielle Anerkennung durch die lokalen Behörden. Die Kontrollstelle weist TalentSure („die Plattform") an, die gescannten Diplome zu speichern, die Beglaubigung zu verfolgen oder sie an anerkannte Unterauftragsverarbeiter weiterzuleiten. Wenn ein Aggregator eine Teilverarbeitung durchführt, steht TalentSure („die Plattform") bereit, um die Datenflüsse gemäß den Bestimmungen zu verbinden.

6.4 Arbeitgebergespräche und Vertragsabschlüsse

Sobald der Sourcing-Partner oder ein anderer Aggregator seine Bereitschaft signalisiert hat, kann der Arbeitgeber TalentSure („die Plattform") anweisen, Vorstellungsgespräche mit den Kandidaten zu vereinbaren. TalentSure („die Plattform") verarbeitet die Ergebnisse der Vorstellungsgespräche z. B. „Kandidat X: bestanden", „Kandidat Y: teilweise erneutes Vorstellungsgespräch" – auf der Grundlage des Feedbacks des Arbeitgebers. Zwischen dem Arbeitgeber und dem Kandidaten kommt ein endgültiger Vertrag zustande.

6.5 Dokumenten- und Visumsschritte

Wenn der Bewerber ein Stellenangebot erhält, koordiniert die kontrollierende Stelle in der Regel die endgültigen Unterlagen. TalentSure („die Plattform") kann diese auf Anweisung an Unterauftragsverarbeiter weitergeben oder für einen bestimmten Aufbewahrungszeitraum speichern. Die Terminierung des Visums bleibt in der Verantwortung des Bewerbers bei den örtlichen Botschaften.

6.6 Parallele vs. sequenzielle Schritte

Diese AGB beziehen sich auf einen typischen Ablauf, in der Praxis überschneiden sich die Prozesse jedoch häufig. Die Sprachschulung kann fortgesetzt werden, während Teilschritte der Anerkennung durchgeführt werden. TalentSure als Datenverarbeiter erzwingt keine Parallelität oder Parallelitätslogik, sondern sorgt für eine konsistente Datenorganisation.

6.7 Zeitpläne und häufige Verzögerungen

Die Komplexität grenzüberschreitender Vorgänge variiert zwischen 3 und 15 Monaten. Verzögerungen können durch wiederholtes Nichtbestehen von Sprachprüfungen, behördliche Rückstände bei den Anerkennungsstellen oder kurzfristige Änderungen der Anforderungen des Arbeitgebers entstehen. TalentSure („die Plattform") lehnt jede Haftung für diese externen Verzögerungen ab.

7. DSGVO & DATENSCHUTZ (SCHWERPUNKT DATENVERARBEITER)

7.1 Rechtlicher Rahmen

TalentSure („die Plattform") hält sich an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) für personenbezogene Daten, die sie im Auftrag von Datenverantwortlichen (Sourcing-Partnern/Arbeitgebern) verarbeitet. Nicht-EU-Datenschutzgesetze können in ähnlicher Weise gelten, jedoch legen diese AGB den Schwerpunkt auf die fortgeschrittenen Standards der DSGVO.

7.2 Verpflichtungen von TalentSure als Datenverarbeiter

  • Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisungen des jeweiligen Verantwortlichen.
  • Wahrung der Vertraulichkeit durch das Personal sowie Schulung der Mitarbeiter im sicheren Umgang mit Daten.
  • Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Sicherung der Daten.
  • Unterstützung der Verantwortlichen bei der Bearbeitung von Betroffenenanfragen, soweit möglich.
  • Löschung oder Rückgabe personenbezogener Daten nach Weisung des Verantwortlichen bei Beendigung der Leistungen.
  • Betrieb von SureMatch ausschließlich auf dokumentierte Weisungen hin.
  • Unterstützung des Verantwortlichen bei Transparenzpflichten und Betroffenenrechten im Zusammenhang mit automatisierter Analyse.
  • Führung einer stets aktuellen Liste der KI-Unterauftragsverarbeiter gemäß Abschnitt 7.9.

7.3 Ernennung von Verantwortlichen und gemeinsam Verantwortlichen

Sourcing-Partner oder Arbeitgeber, die den Umfang der Datennutzung festlegen, werden zu Verantwortlichen. Gelegentlich können sie eine Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit treffen, insbesondere wenn beide Daten für die gleichen Zwecke gemeinsam nutzen oder zusammenführen. TalentSure („die Plattform") bleibt in diesen Fällen ein separater Auftragsverarbeiter.

7.4 Verarbeitung auf Anweisung des Verantwortlichen

Sollte ein Sourcing-Partner TalentSure („die Plattform") anweisen, Bewerberdaten an einen Arbeitgeber weiterzugeben, ist dies die maßgebliche Anweisung. Wenn eine betroffene Person Beschwerden über eine solche Weitergabe vorbringt, verweist TalentSure („die Plattform") auf die Rechtsgrundlage der kontrollierenden Stelle. TalentSure („die Plattform") setzt sich nicht über diese Rechtsgrundlage hinweg und hinterfragt sie nicht, es sei denn, sie verstößt offensichtlich gegen das Datenschutzrecht.

7.5 Datenminimierung und Zweckbindung

Die TalentSure-Plattform rät von der Erhebung nicht erforderlicher Daten (z. B. persönliche Überzeugungen, genetische Daten) ab, es sei denn, der Verantwortliche hält diese ausdrücklich für eine anerkannte oder legitime berufliche Anforderung für notwendig. So kann beispielsweise für eine Tätigkeit im Gesundheitswesen die Vorlage von Impfnachweisen erforderlich sein; in diesem Fall hat der Aggregator den Verantwortlichen jedoch zunächst um Bestätigung der Rechtmäßigkeit zu ersuchen.

Für SureMatch werden ausschließlich die für das Kompetenz-/Stellen-Matching erforderlichen Daten an das LLM übermittelt; besondere Kategorien personenbezogener Daten werden ausgeschlossen, es sei denn, deren Verarbeitung wird ausdrücklich angewiesen und ist rechtmäßig.

7.6 Rechte der Bewerber und Pflichten von TalentSure als Auftragsverarbeiter

Wenn ein Bewerber die Berichtigung oder Löschung seiner Daten wünscht, wendet er sich an den kontrollierenden Sourcing-Partner oder Arbeitgeber. Sobald TalentSure („die Plattform") eine offizielle Anweisung erhält, setzt TalentSure („die Plattform") diese im Rahmen der DPA um. Sollte der Aggregator versehentlich direkte Anfragen sehen, leitet er diese zur weiteren Bearbeitung an den zuständigen Verantwortlichen weiter.

7.7 Sicherheit und Vertraulichkeit

TalentSure („die Plattform") investiert in starke Verschlüsselung (TLS/SSL für Daten während der Übertragung), robuste rollenbasierte Zugriffsrechte, Intrusion Detection und verbindliche Geheimhaltungsvereinbarungen für Mitarbeiter. Unterauftragsverarbeiter oder Hosting-Partner müssen gleichwertige anerkannte Standards erfüllen. Alle Mitarbeiter des Aggregators oder Unterauftragsverarbeiter unterzeichnen rechtsverbindliche Geheimhaltungsvereinbarungen.

7.8 Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen

Kommt es zu einem Vorfall, der personenbezogene Daten beeinträchtigt, informiert TalentSure („die Plattform") den jeweiligen verantwortlichen Sourcing-Partner oder Arbeitgeber „unverzüglich" unter Angabe der Details zum Verstoß, seines Umfangs sowie empfohlener Abhilfemaßnahmen. Der Verantwortliche entscheidet über die Benachrichtigung der Aufsichtsbehörden oder betroffenen Personen, es sei denn, lokale Vorschriften verpflichten den Auftragsverarbeiter unmittelbar ebenfalls hierzu.

Verweise auf „personenbezogene Daten" umfassen sämtliche personenbezogenen Daten, die in SureMatch-Eingaben, Kontextfenstern und Ausgaben enthalten sind.

7.9 Unterauftragsverarbeiter und internationale Übermittlungen

TalentSure („die Plattform") kann sich auf anerkannte Unterauftragsverarbeiter (Cloud-Anbieter, Übersetzungsbüros usw.) stützen. Der Aggregator stellt sicher, dass jeder Unterauftragsverarbeiter eine Vereinbarung mit gleichwertigen Datenschutzverpflichtungen unterzeichnet. Für personenbezogene Daten, die außerhalb des EWR übertragen werden, werden Standardvertragsklauseln oder ein Angemessenheitsmechanismus verwendet.

7.10 Rückgabe oder Löschung von Daten nach Beendigung des Auftrags

Endet ein Programm oder widerruft die verantwortliche Stelle ihre Weisungen, wird TalentSure („die Plattform") auf Anfrage entweder eine sichere Löschung oder Rückgabe der personenbezogenen Daten innerhalb eines festgelegten Zeitraums vornehmen, mit Ausnahme der minimal erforderlichen Protokolle, die TalentSure („die Plattform"), TalentSure („der Aggregator") und/oder der genannte Aggregator zur Nachweisführung der Compliance oder zur Bearbeitung potenzieller Streitfälle aufbewahren müssen.

Die Lösch- bzw. Rückgabepflichten gelten gleichermaßen für SureMatch-Eingaben und -Ausgaben, die bei TalentSure oder dessen KI-Unterauftragsverarbeitern gespeichert sind, vorbehaltlich zwingender Systemprotokolle, die aus Sicherheits- oder Compliance-Gründen aufbewahrt werden.

7.11 KI/LLM-Verarbeitung („SureMatch")

7.11.1 Beschreibung

TalentSure stellt SureMatch bereit, eine KI-gestützte Matching-Funktion, die große Sprachmodelle („LLMs") nutzt, um Kandidatendaten (z. B. Lebensläufe, Fähigkeiten, Berufserfahrung, Qualifikationen, Sprachkenntnisse) mit vom Verantwortlichen definierten Stellenanforderungen abzugleichen. SureMatch wird ausschließlich auf dokumentierte Weisungen des jeweiligen Verantwortlichen (Sourcing-Partner und/oder Arbeitgeber) betrieben.

7.11.2 Art und Zweck der Verarbeitung

SureMatch führt eine automatisierte Analyse durch, um: a) Kandidateninformationen zu strukturieren und zusammenzufassen; b) Kandidatenprofile mit Stellenanforderungen zu vergleichen; c) unverbindliche Match-Scores, Shortlists und erläuternde Begründungen für die menschliche Überprüfung zu erstellen.

Die Funktion trifft keine Einstellungsentscheidungen. Alle Entscheidungen verbleiben beim Verantwortlichen.

7.11.3 Rollen und Verantwortlichkeiten

(a) Die Verantwortlichen bestimmen die Rechtsgrundlage für den Einsatz von KI im Recruiting, definieren Eingaben/Ausgaben und stellen Fairness, Transparenz sowie die Einhaltung geltenden Rechts sicher (einschließlich Art. 22 DSGVO, soweit relevant). (b) TalentSure (Auftragsverarbeiter) betreibt SureMatch, setzt die Weisungen des Verantwortlichen um und wendet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen an.

7.11.4 Rechtsgrundlage und Transparenz

Die Verantwortlichen sind verpflichtet: (i) die Rechtsgrundlage nach DSGVO zu bestimmen; (ii) den Kandidaten klare Hinweise zu geben, dass ihre Daten durch KI-Tools für Matching-Zwecke analysiert werden können; und (iii) sicherzustellen, dass eine ggf. erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchgeführt wird, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko birgt.

7.11.5 Betroffenenrechte und menschliche Überprüfung

Die Verantwortlichen müssen Mechanismen bereitstellen, damit Kandidaten ihre Rechte ausüben können (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit). Wenn die automatisierte Analyse den Kandidaten erheblich betrifft, müssen Verantwortliche sicherstellen, dass ein echtes Recht auf menschliches Eingreifen, Stellungnahme und Anfechtung des Ergebnisses besteht. TalentSure unterstützt die Verantwortlichen bei der Erfüllung solcher Anfragen, sofern angewiesen.

7.11.6 Datenkategorien und Datenminimierung

SureMatch verarbeitet ausschließlich die vom Verantwortlichen bereitgestellten oder autorisierten personenbezogenen Daten, die für das Matching erforderlich sind (z. B. beruflicher Werdegang, Fähigkeiten, Qualifikationen, Sprachnachweise). Verantwortliche sollen besondere Kategorien personenbezogener Daten vermeiden, es sei denn, dies ist unbedingt erforderlich und rechtmäßig; TalentSure verarbeitet solche Daten nur bei ausdrücklicher Weisung und rechtlicher Zulässigkeit.

7.11.7 Qualität, Erklärbarkeit und Grenzen

Die Ergebnisse von SureMatch sind beratend und können Ungenauigkeiten enthalten. Sie dienen der Unterstützung professioneller Entscheidungen, nicht deren Ersatz. Die Verantwortlichen bleiben verpflichtet, Ergebnisse zu prüfen, bevor sie diese verwenden. Soweit möglich stellt TalentSure erklärende Begründungen bereit (z. B. relevante Fähigkeiten erfüllt/fehlend), um Transparenz zu unterstützen.

7.11.8 Unterauftragsverarbeiter und internationale Übermittlungen

SureMatch kann auf geprüfte KI/LLM-Infrastrukturanbieter als Unterauftragsverarbeiter zurückgreifen. TalentSure stellt sicher, dass diese durch schriftliche Auftragsverarbeitungsverträge mit gleichwertigen Sicherheits- und Vertraulichkeitspflichten gebunden sind. Internationale Übermittlungen werden durch gültige Transfermechanismen abgesichert (z. B. Angemessenheitsbeschlüsse oder Standardvertragsklauseln). Eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter ist auf Anfrage erhältlich und wird gemäß Abschnitt 7.9 aktualisiert.

7.11.9 Sicherheit

TalentSure wendet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen an, einschließlich Verschlüsselung bei Übertragung und Speicherung (soweit möglich), Zugangskontrollen, Protokollierung/Monitoring und Trennung von Umgebungen, um personenbezogene Daten bei der Nutzung von SureMatch zu schützen.

7.11.10 Aufbewahrung und Löschung

KI-Eingaben/-Ausgaben werden nur so lange gespeichert, wie es für die dokumentierten Zwecke des Verantwortlichen erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach Weisung des Verantwortlichen oder Beendigung werden personenbezogene Daten und zugehörige KI-Ausgaben gemäß Abschnitt 7.10 gelöscht oder zurückgegeben.

7.11.11 Testung und Verbesserung

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vom Verantwortlichen genehmigt, verwenden TalentSure und seine Unterauftragsverarbeiter Kandidatendaten, die über SureMatch verarbeitet wurden, nicht zum Training oder zur Verbesserung von Basismodellen. Genehmigte Tests erfolgen, soweit möglich, mit pseudonymisierten oder synthetischen Daten.

7.11.12 Keine Voreingenommenheit oder Diskriminierung

Verantwortliche dürfen SureMatch nicht einsetzen, um Kriterien anzuwenden, die direkt oder indirekt auf verbotenen Gründen beruhen. Wird TalentSure eine potenziell diskriminierende Nutzung bekannt, kann die Verarbeitung ausgesetzt und der Verantwortliche informiert werden.

7.11.13 Haftungsausschluss

SureMatch wird „wie besehen" ausschließlich zur Entscheidungsunterstützung bereitgestellt. TalentSure übernimmt keine Verantwortung für Einstellungsergebnisse und jede Nutzung der KI-Ausgaben ohne angemessene menschliche Überprüfung, vorbehaltlich der in Abschnitt 13 genannten Haftungsbeschränkungen.

8. VERTRAULICHKEIT UND GEISTIGES EIGENTUM

8.1 Umgang mit vertraulichen Informationen von Verantwortlichen

Wenn Sourcing-Partner oder Arbeitgeber Geschäftsgeheimnisse oder benutzerdefinierte Rekrutierungsprozesse weitergeben, respektiert der Aggregator die Vertraulichkeit. Die Mitarbeiter des Aggregators greifen nur für erforderliche Aufgaben auf diese Materialien zu, wobei eine Weitergabe an Unbefugte untersagt ist.

8.2 Eigentumsrechte der Kandidaten an personenbezogenen Daten

Obwohl der Aggregator die Daten der Kandidaten verarbeitet, bleiben diese im Sinne der Grundrechte Eigentum der Kandidaten. Die kontrollierende Stelle behält das letzte Wort über die Verwendung, aber der Aggregator unterstützt die Rechte der betroffenen Personen auf Anweisung.

8.3 Marke und geistiges Eigentum von TalentSure

Der Markenname „TalentSure", die zugehörigen Logos, Farbschemata, Designelemente und Texte bleiben geistiges Eigentum von TalentSure. Die Verwendung dieser IP-Assets außerhalb der Umgebung von TalentSure für Marketingzwecke oder Co-Branding bedarf der vorherigen Genehmigung. Diese Klausel stellt sicher, dass keine Nutzer oder externe TalentSure-Nutzer die Marke TalentSure für nicht damit in Zusammenhang stehende Produkte beanspruchen können.

8.4 Vertraulichkeitsklauseln für mehrere Aggregatoren

Wenn mehrere Aggregator-Plattformen gemeinsam tätig werden, schließen sie die hierfür erforderlichen wechselseitigen Vereinbarungen ab. Keine Partei darf einseitig die Technologie oder den Quellcode der jeweils anderen Aggregator-Plattform nutzen oder offenlegen. Die Vertraulichkeit erstreckt sich sowohl auf die verarbeiteten Kandidatendaten als auch auf die proprietäre Logik der Aggregator-Synergie. Die Vertraulichkeit umfasst ebenfalls SureMatch-Eingaben, Kontextdaten und Ausgaben.

9. GEBÜHREN UND ABRECHNUNG

9.1 Zahlungsmodelle für Verantwortliche (Arbeitgeber / Aggregator / Sourcing-Partner)

Arbeitgeber oder Sourcing-Partner bezahlen TalentSure („die Plattform") für Datenverarbeitungs- oder Synergieaufgaben, in der Regel auf der Grundlage eines Abonnements oder nach dem Erfolg pro Kandidat („Talentsure" („der Aggregator")). Beispielsweise kann TalentSure („die Plattform") und/oder („die Plattform") monatliche Rechnungen stellen oder bestimmte Volumina verarbeiteter Daten erfassen. Der Aggregator verlangt keine Zahlung vom Bewerber.

9.2 Zahlungsfristen und Streitigkeiten

Alle Rechnungen enthalten ein Fälligkeitsdatum. Wenn ein Sourcing-Partner oder Arbeitgeber die Rechnung von TalentSure („die Plattform") und/oder TalentSure („der Aggregator") beanstandet, muss er innerhalb einer bestimmten Frist, z. B. 14 Tagen, eine begründete Beschwerde einreichen. TalentSure („die Plattform") und/oder TalentSure („der Aggregator") bemühen sich um eine einvernehmliche Lösung oder klären die Nutzungsprotokolle. Nichtzahlung oder wiederholte Zahlungsverzögerungen können dazu führen, dass TalentSure („die Plattform") und/oder TalentSure („der Aggregator") bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben oder zukünftige Kandidatenempfehlungen einfrieren.

10. BESTIMMUNGEN ZUR ETHIK UND ZUM VERBOT DER AUSBEUTUNG

10.1 Einleitung

Wir verpflichten uns zu ethischen, fairen und transparenten Praktiken bei der Vermittlung von internationalem Personal im Gesundheits- und Sozialwesen.

10.2 Verpflichtung zu international anerkannten Menschenrechtsstandards

Das Unternehmen bekräftigt seine klare und unmissverständliche Verpflichtung, international anerkannte Menschenrechte in allen Bereichen seiner Geschäftstätigkeit zu wahren und zu fördern. Diese Verpflichtung umfasst ausdrücklich die Einhaltung:

  1. Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO);
  2. Die „Allgemeinen Grundsätze und operativen Leitlinien für faire Rekrutierung" der ILO;
  3. Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte;
  4. Alle relevanten internationalen Menschenrechtsabkommen, mit besonderem Schwerpunkt auf dem Schutz von Wanderarbeitnehmern und der Aufrechterhaltung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen.

Diese Verpflichtung gilt für alle Mitarbeiter, Partner, Subunternehmer und Stakeholder, die an den Aktivitäten des Unternehmens beteiligt oder damit verbunden sind, und ist integraler Bestandteil des ethischen und operativen Rahmens des Unternehmens.

10.3 Ethische Grundsätze für die Personalbeschaffung

Alle Einstellungsverfahren müssen integer, fair und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und ethischen Standards durchgeführt werden.

Die Bewerber müssen vor Vertragsunterzeichnung umfassend über ihre Rechte, Arbeitsbedingungen und Pflichten informiert werden.

  • Keinerlei Gebühren dürfen für Vermittlungsdienste erhoben werden.

10.4 Schutz der Herkunftsländer

  • Certif-ID International Ltd wird keine aktiven Rekrutierungsmaßnahmen in Ländern durchführen, die auf der Liste der WHO für die Unterstützung und den Schutz von Gesundheitspersonal stehen.

10.5 Pflichten des Arbeitgebers

  • Arbeitgeber müssen faire Löhne, sichere Arbeitsbedingungen und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten bieten.
  • Das rekrutierte Personal muss eine angemessene Einarbeitung, Schulung und Unterstützung erhalten, um sich in seine neuen Aufgaben einarbeiten zu können.
  • Arbeitgeber müssen die nationalen Arbeitsgesetze und -vorschriften einhalten.

10.6 Konzept zur Integration von Bewerbern

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Integrationskonzept zu entwickeln, umzusetzen und aufrechtzuerhalten, das die Kriterien und Standards des Gütesiegels „Fair Recruitment in der Pflege in Deutschland" vollständig erfüllt. Das Integrationskonzept muss mindestens folgende Punkte umfassen:

  1. Maßnahmen zur Unterstützung der beruflichen, sprachlichen und sozialen Integration des eingestellten Personals;
  2. Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Anforderungen und international anerkannten Menschenrechtsstandards;
  3. Bereitstellung einer angemessenen Einarbeitung, Betreuung und kontinuierlichen Unterstützung für Migranten;
  4. Transparente Kommunikation der Rechte, Pflichten und verfügbaren Ressourcen an die eingestellten Mitarbeiter in einer Sprache, die sie verstehen.

Das Integrationskonzept ist zu dokumentieren, regelmäßig zu überprüfen und der Zertifizierungsstelle oder anderen zuständigen Stellen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

10.7 Schutz und Unterstützung von Bewerbern

  • Alle Bewerber müssen einen schriftlichen Vertrag erhalten, in dem das Gehalt, die Arbeitszeiten, die Sozialleistungen und die Kündigungsbedingungen festgelegt sind.
  • Arbeitgeber müssen Umzugshilfe anbieten, einschließlich Unterstützung bei der Beantragung von Visa und kultureller Orientierung.
  • Kein Arbeitnehmer darf diskriminiert, ausgebeutet oder ungerecht behandelt werden.

10.8 Verbotene Praktiken

  • Keine Personalvermittlungsagentur, kein Arbeitgeber und kein Dritter darf von Bewerbern Vermittlungsgebühren verlangen.
  • Irreführende Stellenanzeigen oder falsche Versprechungen über die Arbeitsbedingungen sind strengstens verboten.
  • Zwangsarbeit oder Zwangsarbeit in jeglicher Form werden nicht toleriert.

10.9 Einhaltung und Überwachung

  • Certif-ID International Ltd überprüft regelmäßig seine Personalvermittlungspartner, um die Einhaltung dieser Richtlinie sicherzustellen.
  • Verstöße müssen gemeldet werden und werden untersucht, wobei geeignete Korrekturmaßnahmen ergriffen werden.
  • Beschwerden von rekrutierten Mitarbeitern werden umgehend und fair bearbeitet.

10.10 Nichtdiskriminierung

Die Beteiligten dürfen einen Bewerber nicht aufgrund seiner Rasse, ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Orientierung, Behinderung oder anderer geschützter Merkmale blockieren oder abschrecken. Wenn TalentSure („die Plattform") diskriminierende Muster feststellt, kündigt TalentSure („die Plattform") die Vereinbarung oder hält relevante Verarbeitungsaufgaben zurück.

10.11 Bekämpfung von Menschenhandel

TalentSure („die Plattform") und TalentSure („der Aggregator") halten sich an lokale und internationale Richtlinien zur Bekämpfung des Menschenhandels. Jegliche Anzeichen dafür, dass Sourcing-Partner oder Arbeitgeber Kandidatenpässe zwangsweise einbehalten, unbezahlbare Schulden verlangen oder Schwachstellen ausnutzen, werden gemeldet. TalentSure („die Plattform") und TalentSure („der Aggregator") stellen die Datenverarbeitung für solche verdächtigen Vereinbarungen unverzüglich ein und können die zuständigen Behörden benachrichtigen.

10.12 Überprüfung und Aktualisierungen

Diese Richtlinie wird jährlich überprüft, um die Einhaltung der sich ändernden Vorschriften und ethischen Standards für die Personalbeschaffung sicherzustellen. Durch die Einhaltung dieser Richtlinie verpflichtet sich Certif-ID International Ltd, die höchsten Standards in der internationalen Personalbeschaffung einzuhalten und Fairness, Transparenz und Respekt für alle Beteiligten zu gewährleisten.

11. GRUNDSATZERKLÄRUNG

Unsere Verpflichtung zu fairer und ethischer Personalbeschaffung – Grundsatzerklärung

Bei TalentSure verpflichten wir uns zu verantwortungsbewussten, transparenten und nachhaltigen Rekrutierungspraktiken für internationale Pflegefachkräfte. Diese freiwillige Erklärung orientiert sich an den Grundsätzen des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland", dem Globalen Verhaltenskodex der WHO für die internationale Rekrutierung von Gesundheitspersonal sowie international anerkannten Menschenrechts- und Arbeitsnormen. Wir verpflichten uns zu folgenden Grundsätzen:

Faire und transparente Prozesse

Wir befolgen Rekrutierungs- und Vermittlungspraktiken, die den Standards des Gütesiegels – Faire Anwerbung Pflege Deutschland entsprechen und Würde, Gleichbehandlung und informierte Entscheidungen für Fachkräfte im Gesundheitswesen gewährleisten.

Einhaltung internationaler Standards

Wir halten uns an internationale Menschenrechtskonventionen, darunter die Kernarbeitsnormen der ILO, die Allgemeinen Grundsätze und operativen Leitlinien der ILO für faire Anwerbung, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte sowie relevante Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen.

Keine ungerechtfertigten vertraglichen Verpflichtungen

Wir lehnen Rückzahlungs- oder Bindungsklauseln ab, die die Freizügigkeit einschränken oder gegen die Standards des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland" verstoßen. Jede Vereinbarung wird auf die Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen und der gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland überprüft.

Ausrichtung am WHO-Verhaltenskodex

Unser Rekrutierungsmodell folgt dem Globalen Verhaltenskodex der WHO für die internationale Rekrutierung von Gesundheitspersonal und unterstützt die Nachhaltigkeit sowohl in den Entsendeländern als auch in den Aufnahmeländern.

Keine Gebühren für Bewerber – niemals

Wir wenden das Prinzip „Der Arbeitgeber zahlt" an. Pflegekräfte und Bewerber zahlen niemals Vermittlungs- oder Vermittlungsgebühren – weder direkt noch indirekt.

Datenschutz und Vertraulichkeit

Wir verarbeiten Bewerberdaten unter strikter Einhaltung der DSGVO und der nationalen Datenschutzgesetze. Arbeitgeber, die mit TalentSure zusammenarbeiten, verpflichten sich zu derselben Vertraulichkeit.

Diese Verpflichtung bildet die Grundlage für einen transparenten, verantwortungsvollen und zukunftsfähigen Ansatz bei der Rekrutierung und Vermittlung von internationalen Pflegefachkräften.

12. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

12.1 Eingeschränkte Ergebnisgarantie

TalentSure („die Plattform") verarbeitet Daten lediglich gemäß den Anweisungen. Wir übernehmen keine Garantie für den endgültigen Erfolg einer Stellenvermittlung, das Bestehen von Sprachprüfungen oder die Erteilung offizieller Genehmigungen. Die Aggregator-Umgebung wird „wie besehen" bereitgestellt und dient in erster Linie der Koordination mehrstufiger Rekrutierungsprozesse.

12.2 Richtigkeit der Angaben von Sourcing-Partnern oder Arbeitgebern

TalentSure („die Plattform") überprüft die Richtigkeit der veröffentlichten Stellenanzeigen, der Angaben zu den Bewerbern oder der Sprachkenntnisse nicht unabhängig. Die kontrollierende Stelle, die den Aggregator mit der Veröffentlichung oder Aktualisierung beauftragt, trägt die direkte Verantwortung. TalentSure („die Plattform") führt zwar stichprobenartige Überprüfungen durch, lehnt jedoch jede Haftung ab, wenn eine Anzeige als irreführend befunden wird.

12.3 Höhere Gewalt

Sollte die Umgebung von TalentSure („die Plattform") aufgrund von Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle von TalentSure („die Plattform") liegen (z. B. Überschwemmungen, behördliche Sperrungen, böswillige groß angelegte Cyberangriffe), offline gehen oder die Datenverarbeitung behindern, haftet TalentSure („die Plattform") nicht für Störungen. Der normale Betrieb wird wieder aufgenommen, sobald dies möglich ist.

12.4 Einschränkungen von KI

Die Ausgaben von SureMatch sind ausschließlich beratender Natur und können Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten. Die Verantwortlichen sind verpflichtet, vor einer Nutzung eine menschliche Überprüfung und Validierung vorzunehmen. TalentSure lehnt jegliche Verantwortung für Einstellungsergebnisse ab, die ausschließlich auf SureMatch-Ausgaben beruhen, vorbehaltlich der Regelungen in Abschnitt 13.

13. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

13.1 Haftung von TalentSure als Auftragsverarbeiter

Da TalentSure („die Plattform") nicht der endgültige Verantwortliche im datenschutzrechtlichen Sinne ist, bleibt die Haftung von TalentSure („die Plattform") eingeschränkt. Etwaige Streitigkeiten über die Datennutzung oder eine letztlich fehlerhafte Stellenbesetzung fallen grundsätzlich in den Verantwortungsbereich der verantwortlichen Stelle. TalentSure („die Plattform") ist ausschließlich für die Erfüllung der Pflichten als Auftragsverarbeiter sowie für die Behebung von Mängeln verantwortlich, die unmittelbar aus dem Verantwortungsbereich von TalentSure („die Plattform") herrühren (z. B. Sicherheitsverletzungen oder Fahrlässigkeit bei der Befolgung von Weisungen). Soweit gesetzlich zulässig, erstreckt sich die Haftung von TalentSure nicht auf Entscheidungen, die von Verantwortlichen auf Grundlage von SureMatch-Ausgaben ohne angemessene menschliche Überprüfung getroffen werden.

13.2 Ausschlüsse und Beschränkungen

TalentSure („die Plattform") lehnt jede Haftung für indirekte oder Folgeschäden (entgangener zukünftiger Lohn, seelische Belastung usw.) ab. Wenn TalentSure („die Plattform") nachweislich für direkte Schäden haftet, ist der Gesamtbetrag auf den geringeren der folgenden Beträge begrenzt: (a) die Gesamtgebühren, die TalentSure („die Plattform") in den vorangegangenen 12 Monaten von dieser kontrollierenden Stelle erhalten hat, oder (b) ein in der Datenverarbeitungsvereinbarung festgelegter Höchstbetrag.

13.3 Keine Haftung für behördliche Verzögerungen

TalentSure („die Plattform") kann offizielle Anerkennungsstellen, Zulassungsbehörden oder Botschaften nicht beschleunigen oder übergehen. Wenn der Überbrückungsprozess eines Kandidaten ins Stocken gerät oder abgelehnt wird, haftet TalentSure („die Plattform") nicht für Zeitverluste oder verpasste Karrierechancen.

14. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

14.1 Kündigung durch den Sourcing-Partner/Arbeitgeber/Kandidaten

Jeder Nutzer kann die Nutzung nach angemessener schriftlicher Ankündigung kündigen. TalentSure („die Plattform") kennzeichnet die entsprechenden Daten zur Löschung oder gibt sie an die kontrollierende Stelle zurück, sofern keine weiteren Anweisungen vorliegen. Gebühren für die teilweise Nutzung können gemäß den AGB oder den Bedingungen der DPA weiterhin fällig werden.

14.2 Recht von TalentSure auf Aussetzung oder Kündigung

TalentSure („die Plattform") kann ein Konto einseitig sperren, wenn:

  • Der Nutzer (Verantwortlicher oder Aggregator) widersprüchliche oder rechtswidrige Anweisungen erteilt.
  • Der Nutzer wiederholt gegen die Nullgebühren- oder Nichtdiskriminierungsrichtlinien verstößt.
  • Überfällige Gebühren bleiben unbeglichen.

14.3 Datenverarbeitung nach der Kündigung

Nach der Kündigung veranlasst TalentSure („die Plattform") die Rückgabe oder sichere Löschung der Daten gemäß den Anweisungen der kontrollierenden Stelle, es sei denn, TalentSure („die Plattform") muss aus rechtlichen oder Compliance-Gründen begrenzte Protokolle aufbewahren. Die Haftungsausschlüsse und Vertraulichkeitsbestimmungen von TalentSure („die Plattform") bleiben auch nach der Kündigung bestehen.

14.4 Programm für Pflegekräfte – Indien nach Deutschland

14.4.1 Ordentliche Kündigung

Beide Vertragsparteien können diesen Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in schriftlicher oder textlicher Form kündigen.

14.4.2 Außerordentliche (sofortige) Kündigung

Jede Partei kann diese Vereinbarung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Tatsachen oder Umstände eintreten, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen. Zu den wichtigen Gründen zählen unter anderem Situationen, in denen eine Vertragspartei gegen die in dieser Vereinbarung vereinbarten Verpflichtungen, Anforderungen oder Qualitätsstandards oder gegen die Grundsätze des RAL-Gütezeichens „Fair Recruitment Care Germany" verstößt.

14.4.3 Rückzahlungs- oder Einbehaltungsklausel

Rückzahlungs- oder Einbehaltungsansprüche, z. B. im Falle eines vorzeitigen Rücktritts des Gesundheitsdienstleisters, sind nur zulässig, wenn der Rücktritt vom Gesundheitsdienstleister zu vertreten ist und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

14.4.3.1 Ordentliche Kündigung
  • Eine Rückzahlungsverpflichtung darf die Hälfte eines Monatsgehalts nicht übersteigen und muss im Vertrag deutlich hervorgehoben und ausdrücklich angegeben werden.
  • Eine Rückzahlungsverpflichtung besteht nicht, wenn der Gesundheitsdienstleister den Vertrag innerhalb der ersten vier Wochen oder vor Ablauf von 50 Stunden Sprachunterricht kündigt, unabhängig von einem Verschulden.
14.4.3.2 Rücktritt vom Sprachunterricht im Herkunftsland
  • Eine Rückzahlungspflicht bei vorzeitigem Abbruch eines laufenden Sprachkurses im Herkunftsland durch die Betreuungsperson ist nur zulässig, wenn der Abbruch auf Gründe zurückzuführen ist, die die Betreuungsperson zu vertreten hat.
  • Der Betreuungsperson ist ein monatliches Kündigungsrecht und die Möglichkeit der Ratenzahlung einzuräumen.
  • In den folgenden Fällen des Rücktritts kann unabhängig vom Verschulden keine Rückzahlung verlangt werden:
    • während der ersten 50 Unterrichtseinheiten,
    • wenn das Programm aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden muss,
    • bei Schwangerschaft,
    • bei Vorliegen höherer Gewalt,
    • im Falle des Verlusts eines nahen Familienangehörigen,
    • bei nachweislichem Verstoß des Unternehmens gegen die Kriterien aus dem Anforderungskatalog für das Gütesiegel „Fair Recruitment Care Germany".
14.4.3.3 Zulässige Kosten

Der Rückzahlungsbetrag darf nur tatsächlich entstandene Kosten umfassen für:

  • die Teilnahme am Sprachkurs im Herkunftsland,
  • die Sprachprüfung im Herkunftsland,
  • alle Zahlungen an die Betreuungsperson zur Deckung der Lebenshaltungskosten während des Sprachkurses im Herkunftsland und
  • Verwaltungsgebühren für Übersetzungen, Beglaubigungen, Visa und Gleichwertigkeitsfeststellungen,

soweit diese bis zum Zeitpunkt der Ausreise im Herkunftsland angefallen sind.

14.4.3.4 Transparenzpflicht

Vor Vertragsabschluss erhält die medizinische Fachkraft klare und individuelle Informationen über Kündigungs- und Rückzahlungsklauseln in ihrer Kommunikationssprache.

14.4.3.5 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Diese Bestimmungen entsprechen den Anforderungen des RAL-Gütezeichens „Fair Recruitment Care Germany" und stehen im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften.

14.4.4 Employer Pays Principle – Rechte der Kandidaten (BGB-Verweise)

Arbeitgeberprinzip („Employer Pays Principle"). Kandidaten dürfen keinerlei Rekrutierungs-, Vermittlungs-, Migrations- oder damit verbundene Kosten tragen – weder unmittelbar noch mittelbar.

  • Wesentlicher Vertragsverstoß. Jede Verletzung dieses Grundsatzes stellt einen wesentlichen Vertragsverstoß dar.
  • Rücktrittsrecht (§§ 346 ff. BGB). Werden unzulässige Kosten erhoben, ist der Kandidat berechtigt, gemäß §§ 346 ff. BGB vom Vertrag zurückzutreten, mit vollständiger Rückerstattung sämtlicher bereits gezahlter Beträge.
  • Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 314 BGB). Macht ein solcher Verstoß die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar, kann der Kandidat den Vertrag gemäß § 314 BGB fristlos kündigen.
  • Rückerstattung. Der Arbeitgeber oder Sourcing-Partner ist verpflichtet, dem Kandidaten alle unzulässigen Kosten sowie etwaige damit verbundene Aufwendungen unverzüglich zu erstatten.
  • Benachteiligungsverbot. Kandidaten, die ihre Rechte aus dieser Klausel geltend machen, dürfen weder benachteiligt noch Repressalien ausgesetzt werden.

15. ÄNDERUNGEN

15.1 Kündigungsfrist

TalentSure („die Plattform") bemüht sich im Regelfall, bei wesentlichen Änderungen dieser AGB – etwa im Hinblick auf Richtlinien zur Datenspeicherung oder Unterauftragsverarbeiter-Strukturen – eine Vorankündigung von 15 oder 30 Tagen einzuhalten. Geringfügige Anpassungen (z. B. redaktionelle Klarstellungen, Verweise) können hingegen mit sofortiger Wirkung erfolgen. Änderungen, die die Verarbeitung durch SureMatch oder den Einsatz von KI-Unterauftragsverarbeitern wesentlich betreffen, unterliegen der in diesem Abschnitt sowie in Abschnitt 7.9 vorgesehenen Ankündigungsfrist.

15.2 Einwände

Sourcing-Partner oder Arbeitgeber, die Einwände gegen neue AGB haben, können versuchen, Ausnahmeregelungen auszuhandeln oder die Nutzung einzustellen. Wenn sie nach Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin die Dienste nutzen, betrachtet TalentSure („die Plattform") dies als Zustimmung.

16. Soziale Verantwortung von Unternehmen (CSR)

Wir unterhalten ein Managementsystem für soziale Verantwortung von Unternehmen (CSR) gemäß den Grundsätzen des RAL-Gütezeichens „Fair Recruitment Care Germany". Dieses System gewährleistet die Einhaltung ethischer Rekrutierungsstandards, Transparenz und den Schutz der Arbeitnehmer.

Informationen zu unserem CSR-Managementsystem sind öffentlich zugänglich unter: https://talentsure.de/resources/csr-risk-assessment-india

17. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

17.1 Entschädigungen zwischen Verantwortlichen, Auftragsverarbeitern und zusätzlichen Aggregatoren

Jede Partei verpflichtet sich, die anderen Parteien von Ansprüchen oder Schäden freizustellen, die aus dem Fehlverhalten dieser Partei entstehen. Wenn beispielsweise ein Sourcing-Partner personenbezogene Daten unrechtmäßig erhoben hat und TalentSure („die Plattform") dadurch mit behördlichen Geldbußen belegt wird, muss der Sourcing-Partner TalentSure („die Plattform") diese Geldbußen ersetzen.

17.2 Auslöser und Beilegung von Ansprüchen

  • Datenverstöße: Wenn die Fahrlässigkeit von TalentSure („die Plattform") zu einem Verstoß führt, haftet TalentSure („die Plattform"). Wenn TalentSure („die Plattform") die Anweisungen befolgt hat, diese jedoch fehlerhaft waren, kann die kontrollierende Stelle haftbar gemacht werden.
  • Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum: Wenn ein Arbeitgeber die Marke von TalentSure („die Plattform") missbraucht oder Inhalte veröffentlicht, die die Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzen, ist TalentSure („die Plattform") von Ansprüchen freigestellt.
  • Falsche Angaben: Wenn der Sourcing-Partner falsche, irreführende oder betrügerische Angaben zu Kandidaten macht und TalentSure (als „die Plattform" und/oder „der Aggregator") oder ein verbundener Aggregator daraufhin von einem Arbeitgeber oder einem Dritten in Anspruch genommen, verklagt oder auf Schadenersatz verklagt wird, verpflichtet sich der Sourcing-Partner, TalentSure und alle betroffenen Aggregatoren vollständig zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten. Dies umfasst die Übernahme aller daraus resultierenden Verluste, Verbindlichkeiten, Rechtskosten und sonstigen Kosten, die sich aus solchen Maßnahmen ergeben.

18. STREITBEILEGUNG UND ANWENDBARES RECHT

18.1 Schiedsgericht oder Gerichte

TalentSure („die Plattform") bestimmt den geeigneten Streitbeilegungsmechanismus auf der Grundlage des Standorts des Aggregators. Standardmäßig werden Streitigkeiten entweder an ein anerkanntes Schiedsgericht verwiesen oder durch die lokalen Gerichte in der Gerichtsbarkeit des Hauptsitzes des Aggregators beigelegt. Wenn der Aggregator seinen Sitz in einem EWR-Land (Europäischer Wirtschaftsraum) hat, kann diese Vereinbarung entweder den Sitz des Schiedsgerichts oder die zuständigen lokalen Gerichte innerhalb dieser Gerichtsbarkeit festlegen.

18.2 Anwendbares Recht

Das für diese Vereinbarung maßgebliche Recht ist in der Regel das Recht des Landes, in dem der Aggregator seinen Sitz hat. In grenzüberschreitenden Fällen können jedoch zwingende Verbraucherschutz- oder Arbeitsvorschriften in der Gerichtsbarkeit des Bewerbers oder Arbeitgebers bestimmte Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft setzen. Wenn solche lokalen Gesetze dem Aggregator die Ablehnung bestimmter Verantwortlichkeiten oder Verpflichtungen untersagen, verpflichtet sich der Aggregator, zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen diese zwingenden Anforderungen zu erfüllen.

19. SONSTIGES

19.1 Gesamte Vereinbarung

Diese AGB sowie alle relevanten Datenschutzvereinbarungen oder Zusatzvereinbarungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen TalentSure („die Plattform") und TalentSure („der Aggregator") hinsichtlich der Datenverarbeitung dar. Sie ersetzen alle vorherigen widersprüchlichen Aussagen.

19.2 Salvatorische Klausel

Sollte ein Gericht einen Teil der AGB für ungültig erklären, können TalentSure („die Plattform") und TalentSure („der Aggregator") diesen Teil im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen so ändern, dass er der ursprünglichen Absicht entspricht. Der Rest bleibt weiterhin gültig.

19.3 Abtretung

TalentSure („die Plattform") und TalentSure („der Aggregator") können die Rechte aus diesen AGB an ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger abtreten. Sourcing-Partner oder Arbeitgeber benötigen in der Regel die schriftliche Zustimmung von TalentSure („der Aggregator") und/oder anderen Aggregatoren, um ihre Verpflichtungen auf eine neue juristische Person zu übertragen.

19.4 Beziehung zwischen den Parteien

Nichts in diesem Dokument begründet eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine offizielle Vertretung. Jeder Aggregator oder Unterauftragsverarbeiter bleibt bei der Erfüllung seiner Datenaufgaben unabhängig. Die gesamte Synergie ergibt sich aus den kontrollierenden Anweisungen der Sourcing-Partner oder Arbeitgeber.

19.5 Nichtverzicht

Eine einmalige Nichtdurchsetzung einer Klausel der AGB durch einen Aggregator schließt eine zukünftige Durchsetzung nicht aus. Ähnliches gilt für Sourcing-Partner oder Arbeitgeber.

19.6 Kontakt

Für offizielle Mitteilungen über Änderungen der AGB, die Datenverarbeitung oder vermutete Verstöße gegen die Richtlinien wenden Sie sich bitte an die öffentlich zugänglichen Kanäle von TalentSure („die Plattform") oder, falls vorgeschrieben, an den Datenschutzbeauftragten des Aggregators.

20. ANHANG: GLOSSAR & VORLAGEN (optional)

20.1 Musterklauseln für Datenverarbeitungsvereinbarungen

  • Zweck & Dauer: Der Sourcing-Partner weist TalentSure („die Plattform") an, personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der grenzüberschreitenden Rekrutierung zu speichern und zu verwalten.
  • Sicherheit: TalentSure („die Plattform") setzt Verschlüsselung, Backups und Zugriffsprotokolle ein.
  • Unterauftragsverarbeiter: TalentSure („die Plattform") holt eine vorherige Genehmigung ein oder stellt eine Liste der Unterauftragsverarbeiter bereit.
  • Löschung: Bei Beendigung löscht TalentSure („die Plattform") die Daten oder gibt sie entsprechend den Weisungen des Sourcing-Partners zurück.
  • KI-Verarbeitung: Der Verantwortliche weist den Auftragsverarbeiter an, SureMatch für unverbindliches, KI-gestütztes Matching zu nutzen; der Auftragsverarbeiter wird die Daten nicht ohne schriftliche Genehmigung für das Training von Modellen verwenden.
  • Unterauftragsverarbeiter (KI): LLM-Anbieter sind in der Unterauftragsverarbeiterliste benannt; internationale Übermittlungen werden, soweit zutreffend, durch Standardvertragsklauseln oder Angemessenheitsbeschlüsse abgesichert.
  • Rechte & menschliche Überprüfung: Der Verantwortliche stellt sicher, dass Kandidaten entsprechende Hinweise erhalten und Mechanismen für menschliches Eingreifen bzw. die Anfechtung bestehen, wenn die automatisierte Analyse den Kandidaten erheblich betrifft.

20.2 DSAR-Vorlage

Ein Bewerber kann sich mit folgenden Angaben an den kontrollierenden Sourcing-Partner oder Arbeitgeber wenden:

  • vollständigem Namen und Kontaktdaten
  • „Ich beantrage den Zugang zu/die Löschung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Personalbeschaffung unter Einbeziehung des Aggregators „TalentSure"."
  • Unterschrift und Datum

Diese Vorlage sorgt für Klarheit und stellt sicher, dass der Aggregator formelle Anweisungen vom rechtmäßigen Verantwortlichen erhält.

21. BESTÄTIGUNG

Durch die Nutzung der von TalentSure bereitgestellten Umgebung bestätigen Sie (als Sourcing-Partner, Arbeitgeber, anderer Aggregator oder Kandidat), dass Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig verstanden haben und ihnen zustimmen. Sie erkennen den Status von TalentSure als Datenverarbeiter an, der sich an die Anweisungen der datenkontrollierenden Sourcing-Partner oder Arbeitgeber hält, und dass hierin keine Verweise auf interne oder proprietäre Arbeitsabläufe impliziert oder weitergegeben werden.

Wenn Sie Unklarheiten oder Fragen zu diesen AGB haben, insbesondere in Bezug auf die Rolle des Datenverarbeiters oder die Synergieeffekte durch mehrere Aggregatoren, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder unseren offiziellen Support, bevor Sie fortfahren. Mit der weiteren Nutzung der Umgebung von TalentSure erklären Sie sich mit allen oben genannten Haftungsausschlüssen, Verpflichtungen und Datenschutzmaßnahmen einverstanden.

Unterschrieben für und im Namen von TalentSure (Datenverarbeiter) compliance@talentsure.de